Raimund1 am 08.02.2008 um 19:56 Uhr
Ich weiss, dass man nur eine bestimmtes Vermögen haben kann, und bei einer zu grossen Wohnung keine Unterstützung für die Wohnung ( Mietübernahme, Heizung etc) bekommt.
Gibt es darüber hinaus noch Gründe, dass ALG II abgelehnt werden kann?

natürlich, wer nicht bereit ist sich einen job zu suchen und absichtlich seine lage herbeiführt und verlängert ect. kann auch abgelehnt werden.
verhungern muss aber keiner, keine panik, es gibt dann naturalunterhalt.

Puh, mir ist nur bekannt, dass die Arge das Geld ganz oder teilweise streichen kann, wenn bestimmte Auflagen nicht erfüllt werden, z.B. wenn Jobangebote oder 1 Euro Jobs immer wieder abgelehnt werden.Wird man aufgefordert, sich eine angemessene Wohnung zu suchen, bekommt man in der Regel eine gewisse Frist gesetzt.Findet man in diesem Zeitraum keine passende Wohnung, wird dir die Differenz zwischen Regelleistung (hier bei uns sind´s für einen Single 190 Euro kalt)u. deiner momentanen Miete abgezogen.

Meinst du wirklich Sozialhilfe oder doch eher alg II?
bitmap am 8. Februar 2008 20:07 Wer lesen kann ist klar im Vorteil indenUnsichtbarkeitsmodusschalt :(
Raimund1 am 8. Februar 2008 20:07 algII
Edgar Niklaus am 8. Februar 2008 20:07 Das ist das gleiche.
bitmap am 8. Februar 2008 20:11 Nein, ist es nicht.

Siehe http://kuerzer.de/KlsSyzzMo die genaueren ''Definitionen'' von Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit findest du ebenfalls im SGB II.
Raimund1 am 8. Februar 2008 22:48 danke für den Link!