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Ruf mal bei deiner örtlichen Krankenkasse (AOK o. ä.) an und lass dich beraten. Auch im Internet unter ww.aok.de dürftest du fündig werden.

Nein, da mußt Du eine Zusatzversicherung abschließen, die das einschließt!

Weiterhin erhalten Sie Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld, weltweiten Auslandskrankenschutz, Heilpraktikerbehandlung, Wahlleistungen bei Krankenhausbehandlungen (Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung), Krankentagegeld und Sterbegeld. Das GEK-Plus-Paket ist der "VIP-Service" der GEK für ihre Versicherten und das zu einem ganz besonders günstigen Gruppentarif. http://www.gek.de/gek/leistungen/leistungen/artikel.html?id=1100804
SandraBerlin am 15. Dezember 2007 13:41 ZUSATZVERSICHERUNG // Eine beliebte Alternative zur privaten Krankenversicherung sind Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse. Was es hierbei zu beachten gilt: Vergleichen: Wer eine Ergänzungsversicherung nur wegen bestimmter Leistungen (z. B. Heilpraktikerbehandlung) abschließen will, sollte ausrechnen, wie viel davon die Versicherung übernehmen würde. Ist der jährliche Beitrag höher als diese Summe, lohnt sich die Versicherung nicht. http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2003/1125/lokales/0002/index.html
Patron am 15. Dezember 2007 17:28 nett, was du da zitierst, aber du verschweigst, dass gek nicht gesetzlich... bedeutet sondern gmünder... und du läßt sätze weg, die eine - ungewöhnliche - zusammenarbeit mit privaten versicherungen erwähnen: "Die Leistungen der GEK liegen bereits am gesetzlich zulässigen Maximum. Doch Sie bekommen noch mehr von Ihrer GEK, und zwar in Kooperation mit der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK), einem privaten Versicherungspartner der GEK. Sie können eventuelle Versorgungslücken nach Ihren individuellen Wünschen und Möglichkeiten schließen." erst dadurch kommt das wort heilpraktiker ins spiel, nicht von der gesetzlichen kasse her!
Robert seb. Grafetstetter am 8. Juni 2008 15:58 Das ist die Leistung einer Zusatzversicherung, die man über fast jede Zusatzversichreung versichern kann. Es handelt sich also um keine besondere Leistung der GEK. Hier wird einem ein Vorteil vorgegaukelt, den es gar nicht gibt bzw. der bei jeder anderen GKV auch möglich ist.

keine gesetzliche oder ersatzkasse - also alle sogenannten rvo-kassen - zahlen für heilpraktiker. und wenn das hier vorgegaukelt wird, dann ist das eindeutig nur werbung. die gmünder macht eine ganz ungewöhnliche weiterleitung an eine privatversicherung, und darum behauptet sandra, dass hier eine gesetzliche für heilpraktiker zahlt. is aba nich!!! selbst mit leuchtenden beispielen und mit gutachterbefürwortung usw - noch nie wurde von gesetzlichen kassen für heilpraktiker bezahlt. in der rvo - reichsversicherungsordnung - steht was von strenger trennung zwischen akademischen und nichtakademischen heilberufen, das wird immer so bleiben.
Früher zahlte die Siemens-BKK einen Teil der Medikamente, die ein HP verschrieben hatte.
Allerdings hat dann die stärkere Lobby unseres "Krankheitsystemes" dafür gesorgt, dass die Kassen das nicht mehr durften.
Sind die Kosten dadurch gesunken? Nein!

Einige Krankenkassen bieten über das Bonusprogramm Möglichkeiten an, über die auch ein Heilpraktiker finanziert werden kann.
Darüber hinaus bieten diese Kassen zumeist auch Homöopatie auf Chip-Karte (Krankenkassenkarte) => Keine Vorausleistung und aufwändige Abrechnung mit der Kasse sondern Direktabrechnung zwischen Arzt und Kasse.
Gruß justii
Ich habe die AOK als eine der ganz leistungsschwachen Krankenkassen kennengelernt (im Sinne von nicht leistungsbereit).
Dafür geht man bei der Kundenrückwerbung auch mal Wege, die nicht ganz dem geltenden Recht entsprechen*
Ich kann nur raten: Finger weg vor der AOK!
*gegebenenfalls mehrfach belegbar (sollte sich jemand im Hause AOK durch meine Äußerung auf den Schlipps getreten fühlen und rechtlich auf mich zukommen wollen, können Sie dies gern tun)