Diana77 am 03.11.2009 um 19:33 Uhr
Ich habe mich im September von meinem Freund getrennt. Wir hatten zwar nicht zusammengelebt, aber er hat trotzdem einige Sachen bei, vor allem Technikkram, welcher nicht gerade wertlos ist. Ich hatte ihm eine Frist gesatzt die Sachen bis zum 31.10.09 abzuholen (schriftlich). Er hat sich nicht gemeldet. Ich habe erhrlich gesagt keine lust, dass er, wenn es ihm in 6 Monaten mal einfällt seine Sachen anzuholen, ihn die Wohnung nochmal betreten zu lassen! Nun meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Frist, wie lange ich verpflichtet bin ihm seine Sachen zurückzugeben? Danke für Euren Rat:-)
Du hast keine Lagerhalle. Er hatte die Chance, seine Sachen abzuholen. Netterweise könntest Du ihn nochmal anrufen und danach die Sachen entsorgen(verschenken oder verkaufen). Bringen würde ich ihm die Sachen nicht.

Hätten Sie den Kram mal einfach auf den Müll geworfen! Dann war das Problem gelöst. Jezt wo rumgeschrieben wurde, bleibt Ihnen nur der Weg über die Räumungsklage, Gerichtsvollzieher Einlagerung auf Ihre Kosten, Einlagerung bis zur Versteigerung und Auskehr des verbleibenden Erlöses aus der Versteigerung an Sie zur Deckung ihres Kosten aus dem Verfahren. Dabei werden Sie dann zum ersten Masle den vermeintlichen "Wert" des Mülls erfahren! sie können sich natürlich auch wie eine Tanzbär an der Nase herumführen lassen und Ihre Wohnung weiterhin als kostenloses Lager bereitstellen. Gesetzliche Fristen gibt es da keine! Fristen diktiert der Richter.
soedergren am 3. November 2009 19:43 DH! Allerdings wäre ich mit dem "einfach wegschmeißen" sehr, sehr vorsichtig, da man sich damit verdammt schnell schadenersatzpflichtig machen kann.
Diana77 am 3. November 2009 19:45 ähm, also Müll ist es nicht. Es sind eher Techniksachen, wie z.B. ein neues Netbook, die richtig teuer sind!
firstguardian am 3. November 2009 19:55 Wie gesagt! Sie haben den Zug verpaßt! jetzt hilft nur noch der lange Weg durch die Instanzen!
Nach drei Jahren gehören die Sachen Dir und Du kannst damit machen was Du willst.
firstguardian am 3. November 2009 19:41 Hurra ! Ein neuer Professor für Recht und Ordnung!
Ne gibt keine Frist, wäre ja typisch Deutsch wenn es dafür noch ein gesetz geben würde....

Sag ihm nochma das Du es enrnst meinst und das er jetzt die sachen abholen soll, ansonsten stellste die zum sperrmüll ;o)
Diana77 am 3. November 2009 19:40 wie oft soll ich ihm das noch sagen? Ich meine, wir sind seit Anfang September getrennt!
PinkiStar am 3. November 2009 19:45 dann schmeiß es weg!
soedergren am 3. November 2009 19:48 Und du, liebe PinkiStar, zahlst dann Anwalts- und Gerichtskosten sowie den Schadenersatz, oder? Vorsichtig mit solch falschen Rechtsauskünften, auch wenn's einen noch so ärgert...
firstguardian am 3. November 2009 19:48 Gib Gas und reiche die Räumungsklage ein! Es wird sonst September 2020 oder später!
Diana77 am 3. November 2009 23:13 anscheinend haben Sie meinen Text nicht richtig durchgelesen! Wir haben nicht zusammengewohnt! Ich brauche keine Räumungsklage, da es sich nicht um sperrige Dinge handelt und schon gar nicht um Dinge, die ich nicht selbst brauchen könnte! Ich wollte lediglich wissen, ob er mich verklagen kann, wenn ich z.B. in 3 Monaten sage "du hast deine Chance gehabt, das Zeug bleibt nun da". Das war Alles!
soedergren am 4. November 2009 10:26 Es ist leider vollkommen unerheblich, ob ihr zusammen gewohnt habt oder nicht. Die Sachen sind bei dir untergestellt und du darfst sie nicht einfach wegwerfen, das könnte uU teuer werden.
Allerdings darfst du "Lagergebühren" nehmen, wenn du ihm dies ankündigst. Außerdem kannst du die Sachen pfänden lassen.
Ihr wird der Rechtsweg bleiben!
Soll sie ihn etwa verklagen, den Krempel zu holen?
Verschenken oder verkaufen wäre illegal und könnte verdammt teuer werden.