Also ich meine hier nicht das Umgangsrecht, sondern (dazu hatte ich auch schon mal früher gefragt) den Fall, dass dem Rechnung getragen wird, wenn unverheiratete getrennt erziehende Vaeter ihr Kind haben und auch versorgen. Und zwar dass z.B. dies auf den Unterhalt angerechnet wird. es kann ja nicht angehen, dass - wenn ein Kind 30 % der Zeit beim Vater ist und nochmal 30 % bei den Großeltern, dass die Mutter das Kindergeld einstreicht udn noch den Unterhalt - obwohl sie besser verdient als der Vater. Ich weiss von immer mehr solcher Faelle und suche nach z.B. Gesetzesentwuerfen, die das beruecksichtigen...

ich kann zwar jetzt leider nicht direkt deine Frage beantworten, aber "damals" in ähnlicher Situation habe ich Rat bei Väteraufbruch für Kinder e.V. gefunden.

die grösste ungerechtigkeit ist die rückstufung in steuerklasse eins!
Ist das neu? Und was bedeutet das konkret?
Dr Love am 4. Januar 2008 19:54 konkret bedeutet das weniger geld in der tasche. wenn die partner dauerhaft getrennt leben, bekommt der ohne kind die eins, der mit kind die zwei. behältst du die drei, darfst du mit einer saftigen nachzahlung rechnen, da du zu wenig steuern entrichtet hast. also lieber gelich die eins nehmen...
Vielen Dank für den Link!! Womöglich wissen die ja was zum Thema..ich hoffe sehr..