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Gibt es gesetzliche Bestimmungen die sagen wie weit Bäume vom Nachbargrundstück entfernt sein müssen?

gefragt von hestina am 05.02.2008 um 9:13 Uhr

Die Äste eines Baumes meines Nachbarn ragen über die komplette Dachfläche meines Hauses. Bei Regen klatschen die nassen Äste auf mein Dach. Ich musste es vor 4 Jahren neu eindecken lassen. Jetzt zeigen sich schon wieder die ersten Beschädigungen. Wir waren diesbezüglich schon vor Gericht. Was aber kann ich tun wenn der Richter wörtlich sagt:"solange ich was zu sagen hab kommt dort kein Ast ab"?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 5. Februar 2008 09:18
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Wenn Du schon vor Gericht warst, dann gibt es für das vorhandene Urteil eine Urteilsbegründung mit entsprechenden Paragraphen. Deine Tags sind leider sehr unglücklich gewählt, bei richtigen Tags müssten verwandte Fragen kommen, da so etwas schon des öfteren hier ein Thema war.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 5. Februar 2008 09:20
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Bei uns in der Gemeinde gibt es eine Broschüre, wo sowas drin steht. Der Mindestabstand eines Baumes zum Nachbargrundstück muss z.B. 2 Meter betragen.

Und da heisst es auch: Ueberragende Aeste dürfen entfernt werden, wenn sie das Eigentum des Nachbarn gefährden.

Wenn das Dach dadurch beschädigt wurde, würde ich die Aeste, die auf mein Grundstück überragen, absägen. Fertig. Aber vorher Fotos machen, für den Fall dass der Nachbar klagt.

Natürlich solltest du den Nachbar über deine Aktion informieren, am besten schriftlich, damit er schon vorher Bescheid weiss. Wenn ihr beim Richter wart, steht wahrscheinlich Zoff an?

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 5. Februar 2008 09:21

Aber nach 5 Jahren gibt es Bestandschutz.

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 5. Februar 2008 09:30

Aber die überragenden Äste nicht...


anjanni
beantwortet von anjanni am 5. Februar 2008 09:29
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größere Bäume müssen bei uns in NRW 4 m vom Nachbargrundstück entfernt stehen. Nach 5 Jahren haben auch große Bäume einen Bestandsschutz. Allerdings: wenn ich mich recht besinne, darfst Du alles, was über Deine Grundstücksgrenze ragt, abschneiden, wenn der Nachbar der entsprechenden Aufforderung nicht nachkommt.

Ich habe auch schon erlebt, daß Nachbarn ihre Hecke erheblich einkürzen mußten, weil das Nachbargrundstück extrem beschattet wurde.

Verstehe nicht ganz, was Gegenstand Eures Gerichtsverfahrens war.

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 09:35

gehört hab ich das auch schon oft, aber da hiess der Nachbar wohl nicht kath, Kirche.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 5. Februar 2008 09:58

das Nachbarschaftsrecht gilt auch für die kath.Kirche. Also muß Du sie auffordern die überhängenden Äste und Zweige zu entfernen ,ansonsten kannst Du es selber machen oder auch machen lassen.Hier wird Dir jedes Gericht Europas Recht geben.

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 10:57

nein, das trift leider nicht zu. Ich habe jahrelang prozessiert mit dem Ergebnis viel Geld für "Nichts" ausgegeben zu haben.

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 10:58

nein, das trift leider nicht zu. Ich habe jahrelang prozessiert mit dem Ergebnis viel Geld für "Nichts" ausgegeben zu haben.

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 5. Februar 2008 10:02

Worauf genau hast Du bei Gericht geklagt?

Ich denke nicht, daß es wichtig ist, gegen wen Du geklagt hast.

Beschaffe Dir die entsprechenden Paragraphen aus der Gemeindeordnung, in der die Grenzabstände stehen. Dort müßte auch was über überragende Äste stehen. Kein Gericht kann sich mit einem Urteil über bestehende Richtlinien hinwegsetzen.

Ach so: noch eine wichtige Frage: Hat Eure Gemeinde eine Baumschutzsatzung? Dann muß man sich die vielleicht auch noch zu Gemüte ziehen.

ABER: Wenn von dem Baum wirklich eine Gefahr ausgeht (und das Beschädigen des nachbarlichen Dachs IST so eine Gefahr!), haftet der Eigentümer des Baumes auch dafür - egal, wer der Eigentümer ist.

Ein Weg könnte auch noch sein: wende Dich mal an Deine eigene Gebäudeversicherung.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 5. Februar 2008 10:22

Wie immer sehr kompetente Auskunft. Kennt man von dir gar nicht anders. Super.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 5. Februar 2008 09:19
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Ja, es gibt gesetzliche Regelungen darüber. Die kannst du bei der Stadt erfahren. Die legen fest, wo was wie hoch wachsen darf. Ein Nachbar von uns musste deshalb seine Tannen stutzen, weil sie zu hoch geworden sind und dem nächsten Nachbarn die Sonne geklaut haben.

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 09:22

oh je, wenn das ginge??? Mein Nachbar hat auch 7 Tannen neben meinem Haus, d.h. da sie nicht gestutz werden bekomme ich absolut keine Sonne auf meinen Hof.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 5. Februar 2008 09:24

Warst Du denn ohne Anwalt vor Gericht?

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 09:27

nein natürlich nicht. Wenn man hier gegen die kath. Kirche klagt kann man ohne guten Anwalt gar nichts ausrichten. Und wie zu sehen ist selbst damit nichts.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 5. Februar 2008 09:24

Erkundige dich bei der Stadt. Die haben da i.d.R. genaue Regeln, die für alle gelten. Auch für deine Nachbarn. Ein Anruf, und du weißt bescheid.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 5. Februar 2008 09:47

@hestina: Dann wird er aer die Bestimmungen, die bei Euch über Abstände etc herrschen schon ausgenutzt haben.


Luise
beantwortet von Luise am 5. Februar 2008 09:20
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Für Bayern weiß ich das: Bäume haben nach 5 Jahren Bestandschutz. Der Nachbar haftet aber für Beschädigungen, die von seinem Baum ausgehen, wenn er darauf hingewiesen worden ist. Also Brief schreiben, Nachbarn darauf hinweisen, wenn Schaden auftritt kommt ihr auch ihn zu.

Gegen umfallende Bäume hilft nur eine Sturmversicherung, da ist der Nachbar aus der Haftung, wenn der Baum nicht offensichtlich krank ist. Aber dass Äste auf das Dach klatschen, das darf nicht sein. Entweder muss er den Baum zurückschneiden lassen, oder Euch erlauben, das selber zu machen. Für Laub seid ihr selber zuständig, da kann man nichts machen.





bafti14
beantwortet von bafti14 am 5. Februar 2008 09:21
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Du solltest den Richter wegen Befangenheit ablehnen.Wenn eine Gefahr besteht müßen die Äste weg.Bei uns in der Nähe wurde ein Mamutbaum gefällt weil die Nadeln ins Nachbargrundstück gefallen sind und alte morsche Äste die abbrechen muß man nicht auf den Kopf bekommen.

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 09:25

Unser Antrag den Richter abzulehnen wurde vom Landgerichtspräsidenten abgelehnt.

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 09:25

Unser Antrag den Richter abzulehnen wurde vom Landgerichtspräsidenten abgelehnt.

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallbafti14 am 5. Februar 2008 09:32

Dann mußt du die Klage umformulieren damit sie einen anderen Klagepunk ergeben.Oder den Anwalt wechseln.

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 09:41

Darüber hab ich auch schon nachgedacht, befürchte aber dass dies wenig Sinn macht. Mein Problem ist dass mein Nachbar nicht Müller,Meier oder Schulz heisst sondern kath. Kirche.

Kommentar von henrikesmami am 6. Februar 2008 13:12

Verklage Sie auf Schadensersatz für die Beschädigungen an Deinem Dach. Das kann Dir garantiert ein Gutachter bestätigen.

Kommentar von hestina am 6. Februar 2008 21:29

Ich habe, weil der gerichtlich bestellte Gutachter nicht kam, einen eigenen bezahlt. Er war ein vereidigter, von Gericht zugelassener Gutachter. Sein Gutachten hat eindeutig belegt dass der Schaden durch die Linde der Kirche entstanden ist. Das Gericht nahm sein Gutachten aber nicht an weil er, da ich ihn bezahlt hatte, Partei war. Der vom Gericht bestellte kam nach etwas über einem Jahr. Da war das Dach neu eingedeckt weil es zwischenzeitlich zu sehr durchgeregnet hatte. Die Antwort des Gerichtes war: "Ist doch alles in Ordnung". Die Anerkenntnis der Bilder die belegen dass die Äste auf dem Dach liegen verweigerte das Gericht. Wenn ich das nicht selbst erlebt hätte und auf grund der Unterlagen belegen könnnte würde ich nicht glauben dass so etwas in Deutschland, einem Rechtsstaat, möglich ist.

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallbafti14 am 7. Februar 2008 09:46

Hier gilt wohl der Spruch:Alle sind vor dem Gesetz gleich manche aber gleicher.Es tut mir leid,daß du solche Probleme mit den Gerichten und Kirchenfürsten hast.Da wundere ich mich nicht mehr daß manche zur Selbsthilfe greifen.


strick4a
beantwortet von strick4a am 5. Februar 2008 09:16
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Wende Dich an eine höhere Instanz, wenn dieser Richter sich so geäußert hat !

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 09:19

Das ist nicht so einfach. Das haben wir auch versucht, wurden aber "abgeschmettert". Vielleicht liegt es daran dass unser Nachbar die kath. Kirche ist?

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 5. Februar 2008 09:26

Dann wende Dich an das bischöfliche Ordinariat und trage dort Deine Einwände vor.

Vielleicht setzen die ja die von Ihnen gepredigte christliche Nächstenliebe in die Praxis um....

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 09:33

ganz sicher nicht. Bevor ich ans Gericht bin hab ich diesen Schritt gewählt. Die Antwort die ich von dort bekam war, dass "unser" Pfarrer dem Bischof mitgeteilt hat es wäre alles in Ordnung. Soviel zu m Thema christliche..(das nächste wort lasse ich hier lieber weg, da ich sowas hier noch nicht erfahren hab)

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 5. Februar 2008 09:42

Dann hilft nur noch der Weg zur Presse. Es gibt doch so viele Nachrichtensendungen in denen man einen Aufreger der Woche bringen kann... versuchs doch mal so ;-)

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 10:49

Ich glaube der Weg über die Presse könnte der einzige wirksame sein. alles andere haben wir über Jahre versucht und sind immer kläglich gescheitert. Wir haben noch nicht mal auf Beseitigung der Bäume, sondern "nur" auf Beseitigung der Schadensverursachung geklagt. Ich muss dazu sagen dass ich auf einem kleinen Dorf wohne auf dem das Wort des Herrn Pfarrer noch "Gesetz" ist.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 5. Februar 2008 09:42

..wie wäre es mit Kirchenaustritt ( fall's selber Katholik ), wenn es an denen Ihr Geld geht, zeigen die meistens Einsicht....

Kommentar von hestina am 6. Februar 2008 21:46

Warum sollte ein Kirchenaustritt unseren Pfarrer stören? Er wird doch "fürstlich" vom Staat bezahlt.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 5. Februar 2008 09:18
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Du könntest in Revision gehen, aber vermutlich hast Du keine großen Chancen. Du hättest versuchen sollen Dich gütlich zu einigen.

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 22:50

und wie sollte eine solche gütliche Einigung aussehen? Mein Hof bekommt wegen der hohen Tannen kein Sonnenlicht mehr, hinter meinem Haus steht die grosse Linde die mit ihren Ästen komplett über mein Dach ragt und es beschädigt. Der Pfarrer sagt die Bäume sind Gott gegeben und der Richter sagt so lange er was zu sagen hat kommt kein Ast dort ab. Wie sollte jetzt bitte eine gütliche Einigung aussehen?


1loth1
beantwortet von 1loth1 am 5. Februar 2008 09:28
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Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 5. Februar 2008 13:54
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Das wird nicht gesetzlich sondern über die Gemeindeordnung und das Landes-Nachbarschaftsrecht geregelt. Aber mach dich mal schlau. Es gibt diverse "Mittelchen" die man anwenden kann und plötzlich ist der Baum krank und dann muss Dein Nachbar ihn fällen lassen weil er eine Gefährdung darstellt.

Kommentar von hestina am 5. Februar 2008 17:10

Ich gäb was drum.....

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 5. Februar 2008 17:50

Dann such mal Kontakt zu den Leuten die in der Zeitung Baumfällungen anbieten, die haben auch heute noch solche Mittelchen, auch wenn sie eigentlich verboten sind.

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 7. Februar 2008 15:16

Kupfernägel in den Stamm schlagen... Das mag kein Baum. Aber laß Dich nicht erwischen ;-)

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 7. Februar 2008 19:42

Da brauchst du aber Kupfernägel von mindestens 1/3Länge des Stammdurchmessers und davon reichlich.
Meine Versuche mit Kupfernäglen haben jedenfalls bisher noch nie funktioniert.


sender
beantwortet von sender am 4. März 2008 00:50
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Interessiert sich für so eine Geschichte nicht Presse oder Fernsehen?


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