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Gibt es Gesetze zur Fahrtkostenerstattung bei Bewerbungsgesprächen?

gefragt von werwiewas am 26.05.2008 um 12:31 Uhr

Hatte neulich ein Bewerbungsgespräch und die Firma war ganz ertsaunt, daß ich die Fahrtkosten erstattet haben wollte. Gibt es eine gesetzliche Regelung die die Firmen in die Pflicht nimmt?


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 26. Mai 2008 12:33
3x
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Nein! Sicher nicht! Das gehört zu Deiner Initiative, um einen Job zu bekommen! Du mußt dich ja dort nicht bewerben und folglich die Fahrtkosten tragen! Es gibt sicher andere Bewerber, die das gerne machen!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Mai 2008 12:57

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist da anderer Meinung als du und führt auch die Grundlagen dazu an. http://kuerzer.de/NVxzEW2M9

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 26. Mai 2008 13:31

Die kommen vielleicht auf Ideen! Das ist eine Frechheit! Künftig muss man einem Bewerber vielleicht noch eine Abfindung zahlen, wenn man ihn nicht einstellt! Bei uns wird sowas jedenfalls von vornherein ausgeschlossen! Und das ist auch vollkommen normal!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Mai 2008 13:40

''Künftig muss man einem Bewerber vielleicht noch eine Abfindung zahlen, wenn man ihn nicht einstellt''

Durchaus möglich, wenn der AG sich zu doof anstellt bei der Begründung der Absage von Bewerbern. http://kuerzer.de/qQpJDEkp0


(wollte nur - nochmal - sagen, dass mich deine Ausrufenzeichen nerven ... aber das weißte ja schon)

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 26. Mai 2008 14:45

Das geht irgendwie automatisch.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 26. Mai 2008 12:33
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diese leistung ist feiwillig und nicht alle firmen erstatten solche kosten.

diese kosten kann man aber beim arbeitsamt einreichen, wenn man arbeitslos ist.

mit bestätigung der fa., dass diese keine kosten übernommen hat.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Mai 2008 12:59

''diese leistung ist feiwillig''

Keineswegs. http://kuerzer.de/NVxzEW2M9

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 26. Mai 2008 13:13

danke, wieder was gelernt.

da bräuchte ja das arbeitsamt diese kosten nicht mehr tragen...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Mai 2008 13:45

Das wissen nur die wenigsten Leute.

Außerdem können sich Firmen von der Pflicht befreien, wenn sie spätestens bei der Einladung kundtun, dass sie die Kosten nicht übernehmen.


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 26. Mai 2008 12:38
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Solltest Du von dem potentiellen Arbeitgeber aufgrund der Freiwilligkeit keine Kosten erstattet bekommen und ebenso bei der Arbeitsagentur "leer" ausgehen, kannst Du diese Kosten immer noch in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen (Kopien, Porto, Fahrtkosten, ggf. Verpflegungsmehraufwand).


wj2000
beantwortet von wj2000 am 26. Mai 2008 12:34
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Du kannst es beim Arbeitsamt geltend machen.


rbeier
beantwortet von rbeier am 27. Mai 2008 09:51
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Also wenn ich im Studium nicht gerade wieder geschlafen habe dann müssen solche Kosten vom vielleicht zukünftigen Arbeitgeber bezahlt werden, es sei denn, das er die Zahlung der Kosten bereits im voraus (im Einladungsschreiben) ausgeschlossen hat. Das meint im übrigen auch die Arbeitsagentur bei mir im Ort so.


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