Hatte neulich ein Bewerbungsgespräch und die Firma war ganz ertsaunt, daß ich die Fahrtkosten erstattet haben wollte. Gibt es eine gesetzliche Regelung die die Firmen in die Pflicht nimmt?

Nein! Sicher nicht! Das gehört zu Deiner Initiative, um einen Job zu bekommen! Du mußt dich ja dort nicht bewerben und folglich die Fahrtkosten tragen! Es gibt sicher andere Bewerber, die das gerne machen!
diese leistung ist feiwillig und nicht alle firmen erstatten solche kosten.
diese kosten kann man aber beim arbeitsamt einreichen, wenn man arbeitslos ist.
mit bestätigung der fa., dass diese keine kosten übernommen hat.
bitmap am 26. Mai 2008 12:59 ''diese leistung ist feiwillig''
Keineswegs. http://kuerzer.de/NVxzEW2M9
danke, wieder was gelernt.
da bräuchte ja das arbeitsamt diese kosten nicht mehr tragen...
bitmap am 26. Mai 2008 13:45 Das wissen nur die wenigsten Leute.
Außerdem können sich Firmen von der Pflicht befreien, wenn sie spätestens bei der Einladung kundtun, dass sie die Kosten nicht übernehmen.
Solltest Du von dem potentiellen Arbeitgeber aufgrund der Freiwilligkeit keine Kosten erstattet bekommen und ebenso bei der Arbeitsagentur "leer" ausgehen, kannst Du diese Kosten immer noch in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen (Kopien, Porto, Fahrtkosten, ggf. Verpflegungsmehraufwand).
Also wenn ich im Studium nicht gerade wieder geschlafen habe dann müssen solche Kosten vom vielleicht zukünftigen Arbeitgeber bezahlt werden, es sei denn, das er die Zahlung der Kosten bereits im voraus (im Einladungsschreiben) ausgeschlossen hat. Das meint im übrigen auch die Arbeitsagentur bei mir im Ort so.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist da anderer Meinung als du und führt auch die Grundlagen dazu an. http://kuerzer.de/NVxzEW2M9
Die kommen vielleicht auf Ideen! Das ist eine Frechheit! Künftig muss man einem Bewerber vielleicht noch eine Abfindung zahlen, wenn man ihn nicht einstellt! Bei uns wird sowas jedenfalls von vornherein ausgeschlossen! Und das ist auch vollkommen normal!
''Künftig muss man einem Bewerber vielleicht noch eine Abfindung zahlen, wenn man ihn nicht einstellt''
Durchaus möglich, wenn der AG sich zu doof anstellt bei der Begründung der Absage von Bewerbern. http://kuerzer.de/qQpJDEkp0
(wollte nur - nochmal - sagen, dass mich deine Ausrufenzeichen nerven ... aber das weißte ja schon)
Das geht irgendwie automatisch.