mayshily am 11.06.2007 um 19:49 Uhr
Habe mir vor genau einem Jahr ein Regal ins Zimmer gehängt und jetzt ist es mir gestern entgegen gekommen. Die Metallhalterung ist gebrochen, warum auch immer. Habe ich Garantie auf solche Sachen?

Wenn die max. Last pro Halterung nicht überschritten wurde, muss der Händler das Ding umtauschen. Wie das dann mit den beim Absturz kaputtgegangenen anderen Sachen ist, weiß ich nicht genau. In Amerika wärste jetzt reich.;-)

Ja, 2 Jahre kannst Du damit zum Händler zurück. ABER: Sechs Monate nach Kauf kommt es zu einer Beweislastumkehr. D.h. wenn sich der Händler querstellt, musst Du beweisen, dass die Ursache ein Mangel am Produkt war und nicht etwa durch einen unsachgemäßen Gebrauch begründet ist. Das ist nicht immer so einfach. Aber die meisten Händler regeln das kulant.

Das denke ich auch. Da hat Amerika doch auch was! g Nee, aber jetzt mal im ernst. Wenn du die Halterund halt überbelastet hast, dann nutzt glaub auch keine Garantie mehr was. Ansonsten: Klar, bring das ding zurück! Normalerweise Garantie von mind. 2 jahren
Garantie 2 Jahre?? In welcher Fußballzeitung hast du denn das gelesen?
Genauso denke ich das auch. Aber sonst geh mit dem Teil einfach in den Baumarkt und frag nach. Vielleicht sind die ja so kulant!

Da du ja eh eine neue Brauchst würde ich die alte einfach mitnehmen und es versuchen!
Hallo, was für nen Quatsch!! Garantie auf einen Winkel aus dem Baumarkt. Hier ist GF und nicht der Dorfstammtisch. Das einzige, was man anwenden könnte wäre die gesetzliche Gewährleistung, aber die endet praktisch nach 6 Monaten. Was danach kommt müsstest du beweisen, dass der Winkel von Anfang an abbrechen wollte. Aber das kannst du mit Sicherheit nicht.
Katzentatze am 11. Juni 2007 21:30 Das sagt das Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodhaftg/gesamt.pdf Wenn das Ding gebrochen ist, ist es ein Materialfehler.