Nein, das ist dein Privatvergnügen. Oder du reichst die Klage ohne Anwalt bei Gericht ein. Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang.
domchef am 18. Februar 2009 19:33 der regenmacher wieder...und was ist mit ehescheidung, lol...
war ironisch gemeint, grins
Guppy194 am 19. Februar 2009 16:01 wenn ich richtig informiert bin, dann wurden vor 1970 Ehescheidungen nur vor dem Landgericht durchgeführt (also Anwaltszwang); als man die Familiengerichte am Amtsgericht eingeführt hat, hat man natürlich diese Anwaltspflicht beibehalten; ist auch vernünftig; Scheidung ohne (sachkundigen) Anwalt wäre wohl reines Chaos; (um nicht einen weiteren Instanzenzug zu schaffen, gehen Rechtsmittel in Scheidungssachen nicht an das Landgericht, sondern direkt an das Oberlandesgericht wie vor 1970 auch)

wie soll man diesen einzeiler ernsthaft beantworten? ohne infos keinen rat