Im Vertrag steht nichts darüber drin, dass man in regelmäßigen Abständen renovieren muss, der Vermieter behauptet aber, das sei ganz normal und verlangt zur Renovierung, die wir bei Einzug selbst gemacht haben nun noch einen regelmäßigen Wartungsplan, an den wir uns halten sollen, darf er das?

Keine Renovierung nach starrem Zeitplan. Hier kannst Du es nachlesen: http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbraucher/:Urteil-Keine-Renovierung-... Und wenn vertraglich nichts vereinbart ist, dann kann der Vermieter viele Forderungen aufstellen, die Ihr nicht erfüllen müsst.

Früher gab´s mal so einen Zeitplan, der ist aber soweit ich weíß vom Gesetzgeber gekippt worden.
Ja, das darf er. Es ist üblich, die Zimmer in bestimmten Abständen neu zu streichen. Die genaue Jahreszahl habe ich momentan nicht im Kopf, lässt sich aber sicher beim Mieterverein erfragen.
Diese starren Fristen gelten nicht mehr. Also bitte vorher informieren, bevor man alte Vorschriften anführt.
Nein, das darf er nicht, wie der Bundesgerichtshof seit VIII ZR 361/03 (Urteil v. 23.6.04) vielfach entschieden hat.
DH so und nicht anders! Starre Fristen sind unwirksam! Deswegen unbedingt die Formulierung im Mietvertrag genau durchlesen und ggf. beim Mieterverein nachfragen.
Das ist ein Quatsch mit dem "Streichen müssen", aber immer noch weitverbreiteter Glaube.