gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Gibt es für Mieter einen Zeitplan für Renovierungen?

gefragt von Sonnenrose am 13.01.2008 um 16:58 Uhr

Im Vertrag steht nichts darüber drin, dass man in regelmäßigen Abständen renovieren muss, der Vermieter behauptet aber, das sei ganz normal und verlangt zur Renovierung, die wir bei Einzug selbst gemacht haben nun noch einen regelmäßigen Wartungsplan, an den wir uns halten sollen, darf er das?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wohnen (7167)
Wohnung (4407)
Haus (3328)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. Januar 2008 17:01
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Keine Renovierung nach starrem Zeitplan. Hier kannst Du es nachlesen: http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbraucher/:Urteil-Keine-Renovierung-... Und wenn vertraglich nichts vereinbart ist, dann kann der Vermieter viele Forderungen aufstellen, die Ihr nicht erfüllen müsst.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 13. Januar 2008 17:04

DH so und nicht anders! Starre Fristen sind unwirksam! Deswegen unbedingt die Formulierung im Mietvertrag genau durchlesen und ggf. beim Mieterverein nachfragen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 13. Januar 2008 17:05

Das ist ein Quatsch mit dem "Streichen müssen", aber immer noch weitverbreiteter Glaube.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 13. Januar 2008 17:03
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Früher gab´s mal so einen Zeitplan, der ist aber soweit ich weíß vom Gesetzgeber gekippt worden.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 13. Januar 2008 17:04
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schau mal hier nach, gefunden bei google:

http://www.ra-kotz.de/renovierungsklausel.htm


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 13. Januar 2008 17:00
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das darf er. Es ist üblich, die Zimmer in bestimmten Abständen neu zu streichen. Die genaue Jahreszahl habe ich momentan nicht im Kopf, lässt sich aber sicher beim Mieterverein erfragen.

Kommentar von Regenmacher am 13. Januar 2008 17:16

Diese starren Fristen gelten nicht mehr. Also bitte vorher informieren, bevor man alte Vorschriften anführt.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 14. Januar 2008 10:09

Nein, das darf er nicht, wie der Bundesgerichtshof seit VIII ZR 361/03 (Urteil v. 23.6.04) vielfach entschieden hat.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.