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Gibt es für Freiberufler eine Regelung bis wann eine gestellte Rechnung bezahlt werden muss?

gefragt von frostpaeulerich am 19.04.2007 um 22:10 Uhr

Oder ist das fällige Datum bereits bindend?


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dock69
beantwortet von dock69 am 19. April 2007 23:32
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Für Freiberufler gibts natürlich keine gesonderte Regelung. Die Fälligkeit kann der Rechnungsaussteller fast beliebig festlegen, ansonsten ist die Rechnung 4 Wochen ab Rechnungsdatum fällig. Eine Mahnung ist danach nicht zwingend erforderlich. Man kann direkt einen Mahnbescheid beantragen.


anonym
beantwortet von hellmi am 19. April 2007 22:36
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normalerweise ist es für eine erbrachte leistung üblich, innerhalb von 14 tagen zu zahlen, wenn keine andere vereinbarung getroffen ist. man kann auch 4 wochen warten. aber dann würde ich schon mahnen und ann eine frist setzen, damit bei nichtbezahlung die weiteren schritte nicht unnötig verzögert werden.



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