justika am 04.04.2008 um 7:49 Uhr
Oder zahlt evtl. eine Rechtsschutzversicherung? Danke für die Antworten.

Da eine Mediation außerhalb eines Gerichtsverfahrens durchgeführt wird, kann es keine Prozesskostenhilfe geben, höchstens Beratungshilfe. Da die Beratungshilfegebühr aber nur bei € 70 liegt, wird kaum ein Mediator bereit und in der Lage sein, eine doch recht aufwändige Mediation nur zu Beratungshilfegebühren durchzuführen. Auch werden die Beratungshilfestellen zumeist auf kostenlose Angebote von etwa Caritas o.ä. verweisen und die Notwendigkeit eines kostenpflichtigen Mediators verneinen.
Eine Mediation in Familiensachen wird von den Rechtsschutzversicherungen nicht gedeckt. Diese zahlen in Familiensachen höchstens eine Beratung, wenn danach keine weitere Tätigkeit entfaltet wird. Eine Mediation in arbeitsrechtlicher Angelegenheit könnte evtl schon von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sein, wobei sich hier das Problem stellen wird, dass die RS nur zahlen muss bei einem Rechtsverstoß der Gegenseite. Wird eine Mediation unternommen, wird diese Frage zumeist zweifelhaft sein.
Tolle Antwort, Danke!