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gibt es für diabetiker typ2 kostenbeihilfe als hartz4 empfänger?

gefragt von ingors am 10.06.2008 um 22:06 Uhr

gibt es für diabetiker typ 2 kostenbeihilfe?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 10. Juni 2008 23:03
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diabetiker brauchen keine besonders teurere ernährung, daher gibt es in diesen fällen keinen mehrbedarf bei hartz 4.

selbst wenn du eine einstufung zur behinderung aufgrund dessen hättest würde das keine rolle spielen.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 11. Juni 2008 09:04

Richtige Antwort DH

Kommentar von Regenmacher am 11. Juni 2008 12:45

Falsche Antwort, falscher Kommentar!!!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. Juni 2008 13:21

SG Berlin: Kein Mehrbedarf für Arbeitslosengeld II - Empfänger, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie leidet

SG Berlin: Kein Mehrbedarf für Arbeitslosengeld II - Empfänger, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie leidet

In seinem Urteil vom 19.12.2006 - S 104 AS 1570/06 spricht sich das Sozialgericht Berlin gegen die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung eines Beziehers von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie jeweils in Verbindung mit einer Adipositas leidet. Nach Ansicht des erkennenden Gerichts ist aus medizinischen Gründen bei einem derartigen Krankheitsbild kein ernährungsbedingter Mehraufwand erforderlich, so dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung der zusätzlichen Leistung nicht gegeben ist. Ausführliche Meldung auf: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/116754?abo=20796


anonym
beantwortet von Lissa am 10. Juni 2008 22:08
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Für manche Erkrankungen wird ein Mehrbedarf angerechnet.

Ob das für Typ-2-Diabetiker auch gilt, weiß ich nicht.

Am besten beantragst du es bei der ARGE.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 10. Juni 2008 22:08
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Ja, die gibt es, weil Du einen erhöhten Mehrbedarf hast.

Kommentar von Simple_avatar6smallGeli1953 am 1. August 2008 13:40

worin liegt denn bitteschön der mehrbedarf? medikamente müssen auch andere erkrankte nehmen, und an essen können diabetiker sogar noch sparen, weil viele diabetiker falsch und zuviel essen


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 10. Juni 2008 22:11
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Gehe zum Versorgungsamt und lass Dir einen Behinderungsgrad geben, und der Arzt muss sowieso einen Brief schreiben, und diesen Brief gibst Du dem Sozialamt, wegen Mehraufwand für besondere Ernährung.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 10. Juni 2008 22:17
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Bin Diabetiker Typ 2 NEIN,die gibt es nicht,weil die Krankenkassen die Medikamente voll bezahlen und extra Ernährung ist NICHT notwendig,da nur die BEs augerechnet werden müssen!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 11. Juni 2008 12:47
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Diesen Mehrbedarf gibt es (noch) und er beträgt bei Diabetes I und II 51,13 € pro Monat.

http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=365

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 11. Juni 2008 13:23

SG Berlin: Kein Mehrbedarf für Arbeitslosengeld II - Empfänger, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie leidet

SG Berlin: Kein Mehrbedarf für Arbeitslosengeld II - Empfänger, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie leidet

In seinem Urteil vom 19.12.2006 - S 104 AS 1570/06 spricht sich das Sozialgericht Berlin gegen die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung eines Beziehers von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie jeweils in Verbindung mit einer Adipositas leidet. Nach Ansicht des erkennenden Gerichts ist aus medizinischen Gründen bei einem derartigen Krankheitsbild kein ernährungsbedingter Mehraufwand erforderlich, so dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung der zusätzlichen Leistung nicht gegeben ist. Ausführliche Meldung auf: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/116754?abo=20796


anonym
beantwortet von MisterRR am 12. Juni 2008 11:47
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Ich kann euch nur empfehlen einen Behindertenschein nur dann zu beantragen, wenn tatsächlich eine Behinderung vorliegt. Die Tatsache, daß ein DM I oder DM II vorliegt bedeutet nicht, daß man dann automatisch auch behindert ist. Im übrigen schließe ich mich der Meinung des SG Berlin an. Letztendlich geht es doch nur um eines: die Knete.

Kommentar von Simple_avatar6smallGeli1953 am 6. August 2008 10:18

DH... dem kann ich nur zustimmen


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