gibt es für diabetiker typ 2 kostenbeihilfe?
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diabetiker brauchen keine besonders teurere ernährung, daher gibt es in diesen fällen keinen mehrbedarf bei hartz 4.
selbst wenn du eine einstufung zur behinderung aufgrund dessen hättest würde das keine rolle spielen.
Für manche Erkrankungen wird ein Mehrbedarf angerechnet.
Ob das für Typ-2-Diabetiker auch gilt, weiß ich nicht.
Am besten beantragst du es bei der ARGE.

Ja, die gibt es, weil Du einen erhöhten Mehrbedarf hast.
worin liegt denn bitteschön der mehrbedarf? medikamente müssen auch andere erkrankte nehmen, und an essen können diabetiker sogar noch sparen, weil viele diabetiker falsch und zuviel essen

Gehe zum Versorgungsamt und lass Dir einen Behinderungsgrad geben, und der Arzt muss sowieso einen Brief schreiben, und diesen Brief gibst Du dem Sozialamt, wegen Mehraufwand für besondere Ernährung.

Bin Diabetiker Typ 2 NEIN,die gibt es nicht,weil die Krankenkassen die Medikamente voll bezahlen und extra Ernährung ist NICHT notwendig,da nur die BEs augerechnet werden müssen!
Diesen Mehrbedarf gibt es (noch) und er beträgt bei Diabetes I und II 51,13 € pro Monat.
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=365
SG Berlin: Kein Mehrbedarf für Arbeitslosengeld II - Empfänger, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie leidet
SG Berlin: Kein Mehrbedarf für Arbeitslosengeld II - Empfänger, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie leidet
In seinem Urteil vom 19.12.2006 - S 104 AS 1570/06 spricht sich das Sozialgericht Berlin gegen die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung eines Beziehers von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie jeweils in Verbindung mit einer Adipositas leidet. Nach Ansicht des erkennenden Gerichts ist aus medizinischen Gründen bei einem derartigen Krankheitsbild kein ernährungsbedingter Mehraufwand erforderlich, so dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung der zusätzlichen Leistung nicht gegeben ist. Ausführliche Meldung auf: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/116754?abo=20796
Ich kann euch nur empfehlen einen Behindertenschein nur dann zu beantragen, wenn tatsächlich eine Behinderung vorliegt. Die Tatsache, daß ein DM I oder DM II vorliegt bedeutet nicht, daß man dann automatisch auch behindert ist. Im übrigen schließe ich mich der Meinung des SG Berlin an. Letztendlich geht es doch nur um eines: die Knete.
DH... dem kann ich nur zustimmen
Richtige Antwort DH
Falsche Antwort, falscher Kommentar!!!
SG Berlin: Kein Mehrbedarf für Arbeitslosengeld II - Empfänger, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie leidet
SG Berlin: Kein Mehrbedarf für Arbeitslosengeld II - Empfänger, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie leidet
In seinem Urteil vom 19.12.2006 - S 104 AS 1570/06 spricht sich das Sozialgericht Berlin gegen die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung eines Beziehers von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, der an Diabetes mellitus Typ II und einer Hypertonie jeweils in Verbindung mit einer Adipositas leidet. Nach Ansicht des erkennenden Gerichts ist aus medizinischen Gründen bei einem derartigen Krankheitsbild kein ernährungsbedingter Mehraufwand erforderlich, so dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung der zusätzlichen Leistung nicht gegeben ist. Ausführliche Meldung auf: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/116754?abo=20796