albatros am 11.03.2007 um 11:02 Uhr
Die Kasse verweigert die zahlung, weil der Auszahlungsschein angeblich zu spät vorgelegt wurde (es ist nicht die erste Auszahlung).

Weiß jetzt leider nicht, ob man synchron zum Auszahlungsschein auch noch eine Krankmeldung erhält bzw. ob der Auszahlungsschein wie die Krankmeldung behandelt wird? Denn wenn eine (weitere) Arbeitsunfähigkeit nicht innerhalb einer Woche gemeldet wird, ruht die Zahlung von Krankengeld, soweit ich weiß...