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Gibt es einen Unterschied zwischen untauglich und protokolluntauglich?

gefragt von sweetkati88 am 11.01.2008 um 17:55 Uhr

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Luise
beantwortet von Luise am 11. Januar 2008 18:03
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Selbstverständlich: Untauglich ist nicht für die Bundeswehr geeignet, z.B. wegen körperlicher Gebrechen, Protokolluntauglich bedeutet, dass man nicht ganz so super vorzeigbar ist, kein "Gardemaß", viele Tätowierungen... Oder sonstige Gründe. Also nicht fürs Wachbataillon geeignet zum Empfang von Staatsgästen...




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