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Gibt es einen Richtwert, ab welchem Einkommen sich ein Steuerberater für den Lohnsteuerjahresausgleich lohnt?

gefragt von HannesZZZ am 31.03.2007 um 22:55 Uhr

Mir ist klar, dass auch noch andere Faktoren als Einkommen eine Rolle spielen... Trotzdem??

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anonym
beantwortet von DB00296 am 1. April 2007 01:30
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seit 1.1.2006 können Steuerberatungskosten nicht mehr vom Einkommen abgezogen werden – so jedenfalls die pauschale und wenig zutreffende Aussage in vielen Medienberichten. In Zukunft wird man die Gebührenrechnung des Steuerberaters also aufteilen müssen in einen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähigen Teil und einen privat veranlassten, nicht abzugsfähigen Teil. Dies erst einmal zu den vorangegangen Antworten. Einen Richtwert gibt es nicht (früher hiess es sobald man über der Bemessungsgrenze liegt, lohnt es sich).

Ich würde empfehlen einmal das Gespräch mit einem Steuerberater zu suchen (in aller Regel ist das erste Gespräch kostenlos) und sich beraten zu lassen. Anschliessend sollte man abwägen ob es für einen Sinn macht die Beraterkosten in Kauf zu nehmen oder sich die WiSO Software kauft und es selber tut.

Kommentar von Fe0c2952c3873b555fb8b43f1b61ee1bsmallArianeHD am 1. April 2007 04:19

...wenig zutreffende Aussage von Medien....ja was denn jetzt, ist es FAKT, daß man ab dem 1.1.06 Steuerberatungskosten nicht mehr absetzen kann???

Kommentar von DB00296 am 1. April 2007 12:45

Bitte genau lesen,bevor man Kritik übt. Zieht man den Steuerberater hinzu bei den Werbungskosten und/oder Betriebsausgaben kann man diesen Teil absetzen den Rest nicht. Was hier verdeutlicht werden sollte ist das der Gesetzgeber dies bislang nur so schwammig formuliert hat und es eine Ermessensfrage ist auch wie der Steuerberater diese Kosten darstellt.

Kommentar von Fe0c2952c3873b555fb8b43f1b61ee1bsmallArianeHD am 1. April 2007 15:02

So liest es sich nunmal nicht.

Kommentar von DB00296 am 1. April 2007 15:47

Das kommt immmer auf den jeweiligen Betrachtungswinkel an.


ArianeHD
beantwortet von ArianeHD am 31. März 2007 22:58
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Da spielen wohl die möglichen abzusetzenden Kosten eine Rolle, wenn man sich nicht auskennt, wann ich was über welchen Zeitraum von der Steuer absetzen kann. Die Kosten für den Steuerberater kannst Du jedoch im darauffolgenden Jahr wiederum als Posten geltend machen.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 31. März 2007 23:09
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Ein Steuerberater lohnt sich in den Fällen, wenn Du Dich z.B. gar nicht mit Buchhaltung etc. auskennst, bei Abschreibungen usw. Je größer Dein Unternehmen wird, umso schwieriger wird es für Dich die Buchhaltung im Überblick zu halten oder an die Termine (U.-St.-Voranmeldung) zu denken. Ein Steuerberater wird das für Dich erledigen. Insbesondere halte ich persönlich die Beratungsgespräche für sehr wichtig. Es gibt da Möglichkeiten - Wahnsinn!

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 1. April 2007 11:29

Hier geht es doch nur um einen LOHNSTEUERjahresausgleich, nicht um ein Unternehmen.


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