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Gibt es einen Rechtsanwalt der auch auf Erfolgsbasis arbeitet?

gefragt von WilliPahl am 18.02.2009 um 16:58 Uhr

Ich habe Schadenersatzansprüche gegen ehemalige Mieterin die versichert war, über RA gestellt. Dieser RA hat überhaupt nicht meine Interessen vertreten. Mieterin brachte diverse Zeugen mit nachweislich Falschaussagen,. RA weigerte sich Beweisanträge zu stellen, drängte dauernd auf Vergleich usw. Konnte Gutachter kosten wg Tod der Mutter nicht rechtzeitig einzahlen. RA wollte nichts tun. Richter hat teilweise Klage deswegen abgewiesen. Jetzt soll ich zu dem Schaden RA der Klägerin bezahlen. Welcher RA wagt sich an Berufung vor dem LG Mch??? Habe kein Geld mehr

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Recht x 35.018

Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 18. Februar 2009 17:00
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Das gibt es nicht. Sonst müssten alle Rechtsanwälte ergänzend Hartz4 beantragen..


anonym
beantwortet von ManfredP am 18. Februar 2009 17:09
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Habe mal einen ganz bösartigen Spruch gelesen: "hier bekommt jeder soviel Recht wie er pro Monat verdient" soviel zu Deinem letzten Satz.

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 18. Februar 2009 17:48

DH!


akademikus
beantwortet von akademikus am 18. Februar 2009 17:02
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PKH beantragen, sofern aussicht auf erfolg besteht wirst du sie auch bekommen. geh mal zum (anderen) anwalt


anonym
beantwortet von migrowe am 18. Februar 2009 17:02
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Du hast die beiden wichtigsten Regeln nicht beachtet und deswegen blutest du jetzt! 1. Wer klagt, muss beweisen! 2. Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 18. Februar 2009 17:02
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Kein Geld, keine Weiterführung des Verfahrens.

Wenn sich der Streitwert lohnen würde, würde ein Prozesskostenfinanzierer einspringen, aber bei Lappalien hast du die Ar...karte gezogen.

Kommentar von WilliPahl am 18. Februar 2009 17:16

Wo gibt es Prozesskostenfinazierer. Der Streitwert liegt jetz bei über € 15.000

Kommentar von WilliPahl am 18. Februar 2009 18:08

Wo gibt es Prozesskostenfinazierer. Der Streitwert liegt jetz bei über € 15.000 Danke, habe inzwischen unter Google gefunden.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 18. Februar 2009 17:00
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Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen. Anwälte dürfen nciht auf Erfolgsbasis arbeiten.

Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 18. Februar 2009 17:03

Prozesskostenbeihilfe gibt es aber nur für Hartz IV Empfänger, oder??

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 18. Februar 2009 17:23

wo steht das? Prozesskostenhilfe bekommt jeder, der mit den Kosten für einen Prozess überfordert ist.

Die kann auch ein Millonär bekommen, wenn er mit aussichten auf Erfolg einen Multinationalen Konzern verklagen kann, aber wegen des hohen streitwertes sich das nciht leisten kann. Nur der müsste natürlich einen Teil selber zahlen

Kommentar von forexmike am 20. Februar 2009 09:22

Nach neuestem Recht ist die Aussage, Anwälte DÜRFTEN nicht auf Erfolgsbasis arbeiten, so pauschal nicht mehr richtig. § 4a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt das Erfolgshonorar:

(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. In einem gerichtlichen Verfahren darf dabei für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird.

(2) Die Vereinbarung muss enthalten: 1. die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, sowie 2. die Angabe, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll.

(3) In der Vereinbarung sind außerdem die wesentlichen Gründe anzugeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmend sind. Ferner ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat.

Im empfehle aber auch Prozesskostenhilfe.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 20. Februar 2009 09:39

@forexmike

Danke für den Tipp.

Kommentar von juranimo am 27. September 2009 19:55

Es gibt keinen RA der auf erfolgsbasis arbeitet. Die haben feste Gebührenordnungen, frag mal die RAKammer. Vielleicht hilft dir das ja weiter: http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 18. Februar 2009 18:58
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In der Schweiz ist das nicht erlaubt.


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