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Gibt es einen Mindestabstand zum Vordermann beim Längs-Einparken?

gefragt von Muenchen1972 am 06.11.2007 um 22:15 Uhr

Letztens in der Stadt haben mich sowohl Vordermann als auch Hintermann so eng eingeparkt, dass ich ohne "Kontakt" und dann auch nur nach Minimum 5 mal rangieren aus der Parklücke gekommen bin. Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Auf wieviel Abstand habe ich sozusagen "Anspruch"? Ich bin kein besonders guter Autofahrer, aber mann muss ja wohl kein Michael Schumacher sein, um in die Stadt fahren zu dürfen?


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anonym
beantwortet von Slartibartfas am 6. November 2007 22:18
4x
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Kam gerade was im Radio darüber. Die Straßenverkehrsordnung sieht wohl vorne und hinten 1 Meter als Richtwert vor. Auf jeden Fall sollte man ohne Probleme ausparken können - 30 cm wären zu wenig sagte man. Allerdings darf man andere Fahrzeuge auch dann nicht beim Ausparken beschädigen, wenn man total eingeparkt ist ;-)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 6. November 2007 23:41

das kann ich mir kaum vorstellen! Wo soll das stehen mit 1 m nach vorne und 1 m nach hinten? Das wären dann bei einem 4m langen Auto ein 6 m Parkplatz! Wenn er kleiner wäre dürfte man nicht hineinfahren. Kann so nicht stimmen!

Kommentar von Slartibartfas am 16. November 2007 16:34

Das ist ein Richtwert, keine Vorschrift.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 6. November 2007 22:44
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in der neuen ADAC-Motorzeitung ist dazu ein Artikel zu lesen und es ist bechrieben, wie oben..und selbst, sollte der Abstand zu gering sein, bei Schäden beim Ausparken haftet ausschließlich der Verursacher..

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 6. November 2007 23:52

Und welcher ist das?

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 6. November 2007 23:52

U



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