Es geht um die Eigenkündigungsfristen eines Arbeitnehmers im Kfz-Gewerbe. Hessen und andere Bundesländer haben einen solchen Manteltarifvertrag, den von Rheinland-Pfalz kann ich nicht finden. Ist das Kfz-Gewerbe in Rheinland-Pfalz evtl. einem anderen Landes- oder Bundestarif zugeordnet. Gilt im Kfz-Gewerbe in Hessen auch die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende, oder zum Fünfzehnten?
Am besten frag mal bei der IG Metall nach. Die können Dir kompetent Auskunft geben!
Das ist ist nicht im Tarifvertrag verankert. Deine Gesetzliche Kündigungsfrist sind 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.ten, das ist schon Korrekt. Vor allem wenn dein Arbeitgeber eventuell nicht mrhe in der Innung ist gelten die sogenannten Manteltarifverträge nicht und dein Arbeitgeber muß sich nur an die Gesetzlichen vorgaben halten. So zumindesttens bei meinem Arbeitgeber. Da kann dir auch keine Gewerkschaft helfen. Das habe ich durch.