ich bin freiberuflich und arbeite seit ca. einem jahr regelmäßig einmal monatlich für einen kunden. diese tätigkeit war unbefristet besprochen worden und da sie mtl. einen zeitraum von ca. einer woche umfasst, bin ich immer für andere kunden in dieser zeit geblockt. nächste woche montag hätte der job eigentlich wieder angefangen, aber eben habe ich eine mail vom kd. bekommen, dass sie mich nicht mehr brauche und ich ab montag nicht mehr für sie arbeite. dürfen die mir einfach so absagen? schließlich hätte ich für nächste woche andere kd. angenommen, wenn ich das gewusst hätte. hätten sie mir nicht früher bescheid sagen müssen? gibt es für selbstständige nicht auch eine art kündigungsschutz?

Das kommst auf Eure Vertragsgestaltung an. Wenn Du eine Frist gesetzt hast, hast Du "Kündigungsschutz". Wenn keine Frist vereinbart wurde "leider nicht", denn Du bist freiberuflich tätig. Beim nächsten Vertrag einfach drauf achten.

Die gibt es meiner Erfahrung nach leider nicht; da gilt noch nicht einmal ein Gewohnheitsrecht. Das ist halt der "Vorteil/Nachteil" des Selbstständigenstandes.
Habt Ihr am Anfang der Tätigkeit einen Vertrag abgeschlossen? Wenn ja, müsste das darin geregelt sein. Wenn nicht, dann denke beim nächsten Auftrag daran, etwas diesbezügliches aufzusetzen.
Wobei ich das auch ziemlich fies finde, dass die so kurzfristig abgesagt haben....

Das ist zwar etwas unglücklich für Dich aber bei einer Selbstständigkeit gibt es keinen Schutz. Du hättest vorher einen längerfristigen Vertrag schließen sollen.
Selbständige haben keinen Kündigungsschutz. Solche Dinge regelt man deswegen mit einem Vertrag.

Auf Grund welcher vertraglichen Vereinbarung wurden Dienstleistungen erbracht? Oder erfolgte es auf Grund mündlicher Absprachen? Trifft letzteres zu ist man als Selbständiger "Neese", ansonsten steht das Prozedere zur Beauftragung eigentlich in der schriftlichen Vereinbarung. Auch Kündigungszeiten!
''Wenn Du eine Frist gesetzt hast, hast Du "Kündigungsschutz". ''
Nicht wirklich.