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Gibt es einen Kündigungsschutz für Selbstständige?

gefragt von Gerhard72 am 15.02.2008 um 13:31 Uhr

ich bin freiberuflich und arbeite seit ca. einem jahr regelmäßig einmal monatlich für einen kunden. diese tätigkeit war unbefristet besprochen worden und da sie mtl. einen zeitraum von ca. einer woche umfasst, bin ich immer für andere kunden in dieser zeit geblockt. nächste woche montag hätte der job eigentlich wieder angefangen, aber eben habe ich eine mail vom kd. bekommen, dass sie mich nicht mehr brauche und ich ab montag nicht mehr für sie arbeite. dürfen die mir einfach so absagen? schließlich hätte ich für nächste woche andere kd. angenommen, wenn ich das gewusst hätte. hätten sie mir nicht früher bescheid sagen müssen? gibt es für selbstständige nicht auch eine art kündigungsschutz?


Reply


jetztgehtslos
beantwortet von jetztgehtslos am 15. Februar 2008 13:41
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Das kommst auf Eure Vertragsgestaltung an. Wenn Du eine Frist gesetzt hast, hast Du "Kündigungsschutz". Wenn keine Frist vereinbart wurde "leider nicht", denn Du bist freiberuflich tätig. Beim nächsten Vertrag einfach drauf achten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Februar 2008 19:23

''Wenn Du eine Frist gesetzt hast, hast Du "Kündigungsschutz". ''

Nicht wirklich.


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 15. Februar 2008 13:37
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Die gibt es meiner Erfahrung nach leider nicht; da gilt noch nicht einmal ein Gewohnheitsrecht. Das ist halt der "Vorteil/Nachteil" des Selbstständigenstandes.

Habt Ihr am Anfang der Tätigkeit einen Vertrag abgeschlossen? Wenn ja, müsste das darin geregelt sein. Wenn nicht, dann denke beim nächsten Auftrag daran, etwas diesbezügliches aufzusetzen.

Wobei ich das auch ziemlich fies finde, dass die so kurzfristig abgesagt haben....


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 15. Februar 2008 13:34
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Das ist zwar etwas unglücklich für Dich aber bei einer Selbstständigkeit gibt es keinen Schutz. Du hättest vorher einen längerfristigen Vertrag schließen sollen.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 15. Februar 2008 13:45
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Selbständige haben keinen Kündigungsschutz. Solche Dinge regelt man deswegen mit einem Vertrag.


Quandt
beantwortet von Quandt am 15. Februar 2008 13:57
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Auf Grund welcher vertraglichen Vereinbarung wurden Dienstleistungen erbracht? Oder erfolgte es auf Grund mündlicher Absprachen? Trifft letzteres zu ist man als Selbständiger "Neese", ansonsten steht das Prozedere zur Beauftragung eigentlich in der schriftlichen Vereinbarung. Auch Kündigungszeiten!





Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Februar 2008 23:32
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Nein.


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