justika am 12.03.2008 um 11:12 Uhr
Gibt es eine geltende Vorschrift, die den Abstand (in Metern) eines Geschwindigkeitsmessgerätes zum Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschild bestimmt?
Kommt drauf an, was gemessen wird. Wenn vorher schon eine Geschwindigkeitsbeschränkung von z.B. 70 galt, dann können sie auch neben einen Ortseingangsschild auf die 70 prüfen. Die Geschwindigkeitsreduzierung muss aber ohne Vollbremsung möglich sein, weswegen ein Test auf 50 nicht erlaubt wäre.
Nein. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab Schild und ab da darf sie auch überprüft werden.

Hier ist ein entsprechender Fall verhandelt worden: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p01039.htm

Ja, der Abstand vom Ortsschild zum Radargerät muß mindestens 50 m betragen.