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Gibt es eine Vorschrift zur Geschwindigkeitsmessung zum Abstand des Ortschildes?

gefragt von justikajustika am 12.03.2008 um 11:12 Uhr

Gibt es eine geltende Vorschrift, die den Abstand (in Metern) eines Geschwindigkeitsmessgerätes zum Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschild bestimmt?


Reply


anonym
beantwortet von benutzer27 am 12. März 2008 11:18
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Kommt drauf an, was gemessen wird. Wenn vorher schon eine Geschwindigkeitsbeschränkung von z.B. 70 galt, dann können sie auch neben einen Ortseingangsschild auf die 70 prüfen. Die Geschwindigkeitsreduzierung muss aber ohne Vollbremsung möglich sein, weswegen ein Test auf 50 nicht erlaubt wäre.


anonym
beantwortet von Eisvogel am 12. März 2008 12:34
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Nein. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab Schild und ab da darf sie auch überprüft werden.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 12. März 2008 18:32
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Hier ist ein entsprechender Fall verhandelt worden: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p01039.htm


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 12. März 2008 11:15
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Ja, der Abstand vom Ortsschild zum Radargerät muß mindestens 50 m betragen.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 12. März 2008 11:17

Danke erstmal für die Antwort! Aber wo steht dies geschrieben?

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 12. März 2008 18:32

Das steht auch nirgends geschrieben (ist von keiner Sachkenntnis getrübt).




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