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Gibt es eine vorgeschriebene Mindestbreite für Bürgersteige? Ist in der EU doch sonst alles geregelt

gefragt von ellamontain am 06.05.2009 um 10:18 Uhr

Habe auf meinem priv. Grundstück (seit nunmehr 20 Jahren) auf meinem Parkplatz geparkt, allerdings mit zwei Rädern (ca. 2cm) auf dem Bürgersteig. Dieser wiederum ist nur 0,88cm breit. Ein Aussteigen oder Einsteigen in den PKW ist durch minimale Breite des Parkplatzes (ca.230cm) auf dem Parkstreifen durch meine Schwerbehinderung kaum möglich. Durch die schmale Breite des Bürgersteigs wird dieser auch von Passanten nicht benutzt, sondern hier der gegenüberliegende Bürgersteig. Außerdem ist die Straße eine ruhige Anliegerstraße. Nun habe ich doch wahrhaftig eine Knolle bekommen durch unser Ordnungsamt wegen Parkens auf dem Bürgersteig (ist ja auch so). Die Anwohner nennen dieses nun eine Lachnummer. Aber wie breit muß denn nun ein Bürgersteitg mindestens sein?

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straßenbau x 37 buergersteig x 29

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. Mai 2009 10:22
2x
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Die Breite richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. Im Übrigen sollte immer so viel Platz sein, dass z.B. Kinderwagen oder Rollstühle ungehindert dort bewegt werden können. Die Strafe, die Sie zahlen, ist keine Lachnummer sondern ein völlig zu recht erhobenes Ordnungsgeld.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 6. Mai 2009 10:24

DH


anonym
beantwortet von Serdu am 6. Mai 2009 10:27
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Wohl nicht: der neue Gehsteig bei uns vor der Tür ist zu schmal einen Kinderwagen zu schieben und das zweite Kind an der Hand nebenher laufen zu lassen - da fehlen mir echt die Worte.


anonym
beantwortet von MStr1 am 6. Mai 2009 10:29
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Im übrigen gibt es Richtlinien über die Breite von Gehsteigen, die aber

1) unzureichend sind

und

2)leider nicht bindend sind, denn die Maße werden praktisch überal unterschritten.


anonym
beantwortet von MStr1 am 6. Mai 2009 10:27
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Leider sind Bürgersteige durch die Bank eher zu schmal, weil bei uns der Autoverkehr immer Vorrang hat. Und sie werden durch parkende Autos zusätzlich noch schmaler, weil die Herren und Damen Autofahrer denken, wenn der Bürgersteig ohnehin schon so schmal ist, dann kann man sich genauso gut auch draufstellen und ihn noch schmaler machen. Die Leidtragenden sind dann gerade Kinder, Leute mit Kinderwagen, ältere Menschen und übrigens auch Behinderte, die dauernd gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen und dort von den rasenden Kollegen der Bürgersteigparker überfahren werden.

Der Fragesteller mag hier eine Ausnahme darstellen und vielleicht wirklich übertrieben scharf behandelt worden sein, aber auf mein Verständnis bruachen Gehsteigparker allgemein nicht zählen.


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 6. Mai 2009 10:21
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Straßenbaurichtlinien in Deutschland

http://de.wikipedia.org/wiki/Gehweg

2,10 m

Google bedienen müsste man können.

Gruß aus Hagen

PS 50 Sek. brauchte ich für die Antwort.

Kommentar von Maya1998 am 6. Mai 2009 10:29

Also im Ortsteil XY unserer Stadt ist die Richtlinie eher 21cm...Ist ja laut Wiki auch kein Muss, sondern eher ein Kann...


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