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Gibt es eine Verjährungsfrist bei Online-Auktionen?

gefragt von Fisherman am 15.08.2008 um 20:05 Uhr

Hallo, habe Oktober letzten Jahres bei einem bekannten Auktionshaus eine E-Gitarre verkauft und ordnungsgemäß nach Bezahlung verschickt (Hamburg)! Nach einigen Wochen ist sie mit der Begründung "Zurück-Nicht abgeholt" wieder zurückgekommen! Ich habe den Käufer kontaktiert, er hat mich gebeten, die Gitarre nochmal abzuschicken! Gesagt, getan! Wieder einige Wochen später kommt selbige Gitarre wieder mit dem gleichen Postvermerk zurück und musste auch noch 12.- Euro bezahlen! Der Käufer meldet sich nicht mehr! Und ich laufe auch nicht mehr hinterher! Was soll ich tun?? Verjährt sich sowas?? Danke und Grüße. Fisherman!


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anonym
beantwortet von Dummnudel am 15. August 2008 20:08
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Dann würd ich es sein lassen, Du hast oft genug hin und her geschickt. Irgendwann ist es genug. Wenn der Käufer sein Geld haben will, dann meldet der sich schon wieder.


regideur
beantwortet von regideur am 15. August 2008 20:10
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Ich meine das es eine Verjährungsfrist von 2 Jahren gibt. Bin mir aber nicht sicher.


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 15. August 2008 20:07
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Verkauf die Gitarre und gut ist!


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 15. August 2008 20:09
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Tippe mal auf ebay, da kannste dich beschweren und genaue Auskunft bekommen, das ist ja schlecht für Dich gelaufen, nächstes Mal viel Glück.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 15. August 2008 20:12

Eigentlich ist es doch DAS Geschäft. Bei Ebay gilt doch meist Vorkasse. Wenn die Wahre dann nicht abgenommen wird und das Geld auch nicht zurückverlangt wird....Ich würde mir nur solche Kunden wünschen.


Renegade71
beantwortet von Renegade71 am 15. August 2008 20:12
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Würde die entstandenen Versandkosten vom überwiesenen Kaufvertrag abziehen und den Rest zurücküberweisen. Der kann dann sehen wo er ne Gitarre herbekommt.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 15. August 2008 20:13
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Biete dem Käufer an, das Geld zurück zu überweisen, abzüglich der zusätzlichen Unkosten. Du hast Dein Möglichstes getan. Wenn er die Gitarre nicht haben will, soll er es bleiben lassen.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 15. August 2008 20:19
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Ich würde zwar den erhaltenen Kaufpreis vorsichtshalber nicht ausgeben. Aber ich würde kein Bein anziehen, und dem auch noch hinterher laufen, indem ich das Geld zurück überweise. Er wird sich schon melden, wenn ihm auffällt: Da war doch noch was...


anonym
beantwortet von Service08 am 15. August 2008 22:25
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Ich würde mich nicht mehr melden. Wenn er es noch will dann soll er die Versandkosten vorab übernehmen. Er hätte zwar ein Wiederrufsrecht das aber schon abgelaufen ist. Ich hätte damit kein Problem an deiner Stelle das Geld hast du ja schon bekommen. Mfg.


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