Hallo, habe Oktober letzten Jahres bei einem bekannten Auktionshaus eine E-Gitarre verkauft und ordnungsgemäß nach Bezahlung verschickt (Hamburg)! Nach einigen Wochen ist sie mit der Begründung "Zurück-Nicht abgeholt" wieder zurückgekommen! Ich habe den Käufer kontaktiert, er hat mich gebeten, die Gitarre nochmal abzuschicken! Gesagt, getan! Wieder einige Wochen später kommt selbige Gitarre wieder mit dem gleichen Postvermerk zurück und musste auch noch 12.- Euro bezahlen! Der Käufer meldet sich nicht mehr! Und ich laufe auch nicht mehr hinterher! Was soll ich tun?? Verjährt sich sowas?? Danke und Grüße. Fisherman!
Dann würd ich es sein lassen, Du hast oft genug hin und her geschickt. Irgendwann ist es genug. Wenn der Käufer sein Geld haben will, dann meldet der sich schon wieder.

Ich meine das es eine Verjährungsfrist von 2 Jahren gibt. Bin mir aber nicht sicher.

Tippe mal auf ebay, da kannste dich beschweren und genaue Auskunft bekommen, das ist ja schlecht für Dich gelaufen, nächstes Mal viel Glück.
regideur am 15. August 2008 20:12 Eigentlich ist es doch DAS Geschäft. Bei Ebay gilt doch meist Vorkasse. Wenn die Wahre dann nicht abgenommen wird und das Geld auch nicht zurückverlangt wird....Ich würde mir nur solche Kunden wünschen.

Würde die entstandenen Versandkosten vom überwiesenen Kaufvertrag abziehen und den Rest zurücküberweisen. Der kann dann sehen wo er ne Gitarre herbekommt.

Biete dem Käufer an, das Geld zurück zu überweisen, abzüglich der zusätzlichen Unkosten. Du hast Dein Möglichstes getan. Wenn er die Gitarre nicht haben will, soll er es bleiben lassen.

Ich würde zwar den erhaltenen Kaufpreis vorsichtshalber nicht ausgeben. Aber ich würde kein Bein anziehen, und dem auch noch hinterher laufen, indem ich das Geld zurück überweise. Er wird sich schon melden, wenn ihm auffällt: Da war doch noch was...
Ich würde mich nicht mehr melden. Wenn er es noch will dann soll er die Versandkosten vorab übernehmen. Er hätte zwar ein Wiederrufsrecht das aber schon abgelaufen ist. Ich hätte damit kein Problem an deiner Stelle das Geld hast du ja schon bekommen. Mfg.