thehitmen am 04.04.2009 um 23:16 Uhr

22.00 gilt als offizielle Nachtruhe. Nebenabreden sind nat. mgl.

offizielle
einheitliche
bitmap am 4. April 2009 23:24 Siehe Landesimmissionsschutzgesetz deines Bundeslandes.
Landesimmissionsschutzgesetz (= ergooglebar)

"Nachtruhe", das heißt alle Aktivitäten in den eigenen vier Wänden auf Zimmerlautstärke ausrichten. Schläft in der Nachbarwohnung hinter der Wohnzimmerwand ein Kleinkind, sollte die Nachtruhe vorübergehend bereits ab 20.00 Uhr eingehalten werden bzw. besondere Anlässe mit den Nachbarn abgesprochen werden.
Schau einmal: http://www.kinderinfo.de/rechte/nachtruh.htm !!!
kinder sind da ausgeschlossen, die dürfen , mit recht, ihren bedürfnissen zur gesunden entfaltung nachkommen, es ist aber nicht zwingend, das kleinere kinder noch abends um 22 .00 uhr in der wohnung extra laut sein dürfen ( rumtoben usw. es gibt auch da grenzen, die die eltern setzen sollten

Die Nachtruhe wird durch die Hausordnung regelementiert. Üblicherweise von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Kann aber morgens auch abweichen. 22:00 Uhr am Abend ist verbindlich.
bitmap am 4. April 2009 23:27 ''Die Nachtruhe wird durch die Hausordnung regelementiert. ''
Offiziell durch das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz.

Generell ist in Deutschland die Zeit zwischen 22:00 Uhr am Abend bis 7::00 Uhr am Morgen Nachtruhe einzuhalten.
ja, zimmerlautstärke ab 22.00 Uhr das solllte für eine nachtruhe ausreichend sein

13 bis 12 Uhr
...hast du nur die Zifferntasten 1 bis 3 zur Verfügung?
heureka47 am 4. April 2009 23:46 Manche Menschen scheinen etwas mehr Schlaf zu brauchen...
Bis 6h morgens.