Wie lang darf eine Spielstraße maximal sein?

In der StVO steht das SO nicht drin, aber im Erläuterungstext zu §45 fand ich einen Interessanten Satz:
"Die Größe einer Zone (hier: Speilstraße) ist so festzulegen, daß die Geschwindigkeitsbschränkung für den Kraftfahrer überschaubar und einsichtig bleibt. Aus der Zone sollte die nächste Verkehrsstraße (50km/h oder mehr) nach höchstens 1000m erreichbar sein"
Quelle: Schurig / Wagner "Kommentar zur StVO" Kirschbaumverlag (siehe Vierräderbrett unten)
Demnach wären aber auch 10 km denkbar, wenn ich beim Abbiegen in eine Seitengasse eine "Hauptstraße" erreichen könnte?!?!
In Deutschland wäre es schon denkbar, aber das gibt es bestimmt nicht.

es gibt normen bzw richtlinien zur gestaltung und ausführung von spielstraßen, aber ich kenne keine die eine maximale länge vorschreibt.