gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Gibt es eine Norm für Spielstraßenlängen?

gefragt von neuheil am 16.06.2009 um 9:41 Uhr

Wie lang darf eine Spielstraße maximal sein?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

StVZO (23)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


StayTuned
beantwortet von StayTuned am 16. Juni 2009 09:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der StVO steht das SO nicht drin, aber im Erläuterungstext zu §45 fand ich einen Interessanten Satz:

"Die Größe einer Zone (hier: Speilstraße) ist so festzulegen, daß die Geschwindigkeitsbschränkung für den Kraftfahrer überschaubar und einsichtig bleibt. Aus der Zone sollte die nächste Verkehrsstraße (50km/h oder mehr) nach höchstens 1000m erreichbar sein"

Quelle: Schurig / Wagner "Kommentar zur StVO" Kirschbaumverlag (siehe Vierräderbrett unten)

Demnach wären aber auch 10 km denkbar, wenn ich beim Abbiegen in eine Seitengasse eine "Hauptstraße" erreichen könnte?!?!


anonym
beantwortet von newcomer am 16. Juni 2009 09:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das wird nicht begrenzt!


anonym
beantwortet von julisonne am 16. Juni 2009 09:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In Deutschland wäre es schon denkbar, aber das gibt es bestimmt nicht.


asomy1
beantwortet von asomy1 am 16. Juni 2009 09:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es gibt normen bzw richtlinien zur gestaltung und ausführung von spielstraßen, aber ich kenne keine die eine maximale länge vorschreibt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Juni 2009 09:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So lang wie die Bebauung es erfordert.



Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Erinnerungsstücke an der Wand aufhängen

    xbox360 PAL Norm verstellen

    Sollte man im Sommer Rasen düngen?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.