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Gibt es eine neutrale Stelle, wo man die Krankengeldabrechnung überprüfen lassen kann?

gefragt von Oliverus am 05.11.2009 um 7:54 Uhr

Gibt es bei den Ämtern irgendwo eine Einrichtung, wo man die Krankengeldabrechnung einer gesetzlichen Krankenkasse überprüfen kann, wenn man der Meinung ist, dass irgendwelche Abschläge nicht korrekt sind und die Krankenkasse sich auf gesetzliche Vorschriften beruft?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von peterkklein am 5. November 2009 20:30
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hallo oliverus, es gibt 3 Möglichkeiten der Überprüfung. Ich würde dir die Nr. 1 oder Nr. 2 empfehlen: 1.) lege schriftlich Widerspruch ein. Schreibe in den Widerspruch, was du für eine Auffassung hast. Dein Widerspruch geht dann an eine neutrale Widerspruchstelle, die dir dann schriftlich die genaue Berechnung mitteilt. 2.) du rufst den Sachbearbeiter an und bittest ihn, dass sein Vorgesetzter
dich zurückruft. Sag auch ruhig, warum der Vorgesetzte zurückrufen soll.Sag du verstehst die Berechnung nicht und du möchtest von einem n e u t r a l e n Mitarbeiter zurückgerufen werden. Dies stört dem Sachbearbeiter überhaupt nicht. Im Gegenteil, er muss seine Berechnung nochmals genau überprüfen und er ist froh, wenn er den Fall an einen anderen abgeben kann. Glaub mir, dass ist so. 3.) du lässt dir die Unterlagen der Krankengeldberechnung (wichtig: dass ist die Verdienstbescheinigung, die dein Arbeitgeber für die Krankenkasse ausgefüllt hat) zusenden und gehts damit zur Konkurrenz, also einer anderen Krankenkasse. Dies ist zwar ungewöhnlich, aber es ist dein Geld bzw dein Krankengeld. Da darfst du keine Hemmungen haben.

Hoffe, dass ich dir ein bischen helfen konnte.


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almmichel
beantwortet von almmichel am 5. November 2009 07:59
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Das kannst du selbst: Das Krankengeld beträgt 70 % des letzten Bruttoeinkommens, maximal aber 90 % des Nettoeinkommens. Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der letzten drei Monate. Sozialversicherungspflichtige Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld der letzten zwölf Monate werden bei der Berechnung berücksichtigt. Das Krankengeld wird tageweise gezahlt, dementsprechend wird auch monatliche Einkommen auf den Tag umgerechnet (1/30). Die Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate werden ebenfalls als Durchschnittverdienst pro Tag aufgefasst und gehen mit 1/360 in die Berechnung des Krankengeld-Tagessatzes mit einhttp://www.misterinfo.de/publish/versicherungen/krankenversicherung/krankengeldb...

Kommentar von Oliverus am 5. November 2009 08:10

Danke, hier kann ich auch keinen Hinweis auf die von der Krankenkasse vor genommene Kürzung finden. Es geht um eine Kürzung, die wegen eines Arbeitsvertrages, der geringere Arbeitsstunden ausweist, vorgenommen wurde. Die tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden, die auch in der Gehaltsabrechnung stehen, waren wesentlich höher.



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