Gibt es dabei eine Gestaltungsvariante bei der man die Anlage bei der Steuer abschreiben kann?

Ja das geht.
Es hängt in der ausgestaltung der Solaranlage ab. Dient sie z.B. der Warmwassergewinnung oder soll es eine reine Anlage zur Stromgewinnung sein? Dann stellt sich die Frage in wie weit Du Steuern zahlst? Nur Lohnsteuer oder hast Du einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
In jedem Fall kan ein Steuerberater Dich umfassend informieren.
Steuerberater sind doof.
Was hilft, sind Fachzeitungen zum Thema, googeln und kostenloses Probeexemplar anfordern. Habe von drei Verlagen Hefte erhalten, darin Steuertipps zu genau dem Thema.
HerrLich am 28. Oktober 2007 15:44 @Korrektur: Findest Du Deine Äußerung über eine Berufsgruppe nicht selbst ziemlich daneben?
Kabark am 28. Oktober 2007 18:28 Ach komm', bei so einer inflationären Beantworterei kann man nicht auf alles achten. ;-)
Niklaus am 29. Oktober 2007 08:02 @ Korrektur: Ein sehr pauschales undiffernziertes Urteil über eine ganze Berufsgruppe. Steuern lassen sich nur zahlen, wenn man vorher welche bezahlt. Da helfen dir deine schlauen Fachzeitungen auch nicht weiter.
die Artikel in den Fachzeitschriften muss man auch erst mal verstehn und umsetzen können, und das bezweifel ich bei dir erst mal