Jetzt muss ich nochmals etwas Fragen zum Wohl meiner Kinder. Mein Anwalt hatte ja zu mir gesagt, dass mein Nochmann die Kinder übers WE nicht bekommt solange sie keine 3 Jahre sind, dass sei rechtlich geregelt. Gibt es eine Möglichkeit, damit sie nach ihrem 3. Geburtstag nicht zu ihm müssen? Ausserdem ist er nicht in der Lage mal 30 Minuten aufzupassen, ohne das etwas passierte.Ausserdem haben sie zu ihm keinen Bezug und ist für sie ein fremder Mann. Er neigt auch zu Gewalt und Aggressionen. Mein Bruder meinte, dass man das so regeln kann, dass er sie nur unter Aufsicht vom JA sehen kann, ist das richtig?
Zumal es zum bedenken gibt, auch der Vater hat ein Recht auf seine Kinder, sein Geld möchtest du ja auch jeden Monat - und die Kinder haben ein Recht auf ihren Vater. So schwer das für dich sein mag, aber alles andere ist irgendwie verwerflich. Wenn er diese charakterlichen Mängel aufweist, von denen du schreibst, müsste man diese Angelegenheit beim Jugendamt vortragen.

Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast und er nur Besuchsrecht dann geht das meines Wissens. Bei gemeinsamen Sorgerecht würde es aber sicher nicht gehen!

In nachweislich kritischen Fällen - wir kennen hier ja nur Deine Version - können die Besuche in Anwesenheit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes stattfinden.

Wir kennen hier nur deine Aussage, dein Mann würde sicher ganz andere Argumente vorbringen. Darum kannst du hier auch keine konkrete Antwort erwarten, die für dich wirklich hilfreich ist.
Du solltest dich an deinen Anwalt und das Jugendamt wenden, denen die Fakten besser bekannt sind als uns.
Mit dieser gesetzlichen Lage kenne ich mich leider nicht aus.
Aber eines würde ich Dir dringend empfehlen: Spreche beim Jugendamt vor, bevor Du diesem Mann die Kinder aushändigst. So wie Du das schreibst, fehlt diesem Mann ja nun wirklich jede Beziehung überhaupt zu einem Kind. Mir wäre die Gefahr viel zu groß, dass meinem Kind etwas passiert und von daher würde er das Kind nicht bekommen.
Alles Gute

Grundsätzlich hat ein Vater das Recht, die Kinder zu sehen.
Sollte tatsächlich etwas jenseits persönlicher Animositäten vorgefallen sein, so muss dies gerichtlich festgestellt werden.