... wir sind schließlich im deutschen Sprachraum, müßte es doch geben, oder?

Aber natürlich gibt es das...das BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Ein Finanzberater braucht ein Gewerbeerlaubnis, Eine Genehmigunmg nach § 34 c GewO für Finanzdienstleistungen, und 34 d GewO für Versicherungen. Wer mit börsennotierten Produkten handelt braucht $32 KWG. Vorgeschrieben ist ein Vermögensschasdenshaftlicht von mindestens 1 Mio. € zweifach maximiert. Ein Finanzberater bekommt von keiner Gesellschaft einen Vemrittlungsvertrag wenn er nicht eine Schufaauskunft abgegeben hat, außerdem noch einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und ein ein behördlich erstelltes Führungszeugnis vorlegt. Alles nie älter als 1/2 Jahr. Was brauchst du noch?
Danke für die Antwort. Auf deine Frage: Ich bin mir nicht sicher :) deswegen stelle ich ja diese Fragen, um einfach mehr Informationen für mein Meinungsbild zu bekommen.
Paragraphen können nicht alles regeln.
Die wenigsten Geschädigten gehen sich beschweren - aber hier kann ich ja mal nach Erfahrungen fragen :)
danke :)
Das hätte mich jetzt aber extremst schockiert, wenn es das im deutschen Sprachraum nicht gegeben hätte !!
Hm...dabei gehörst Du doch auch zum äußersten Eck des deutschen Sprachraumes. Knapp vor Surselva rechts abbiegen. ;-)
genau so ist`s !! Gut aufgepasst Kabark.. vergiss nicht um Punkt 6 den Computer abzusschalten... Gruss Solf
Argh. Heute wird's etwas später, ich kommuniziere gerade mit der Neuen Welt. .-)