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Gibt es eine Höchstgrenze für eine Gehaltsumwandlung bzw. Direktversicherung zur Altersvorsorge ?

gefragt von wurding am 31.10.2007 um 18:05 Uhr

Die Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung zur Altersvorsorge ist ja eine sehr vorteilhafte sache. Gibt es denn aich einen Höchstbetrag den man im Mionat bzw. im jahr dafür aufbringen darf/kann ?

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finanzen x 23.748 altersvorsorge x 330 direktversicherung x 37 gehaltsumwandlung x 5 höchstbetrag x 3

Delot
beantwortet von Delot am 31. Oktober 2007 18:11
3x
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Es besteht derzeit die Möglichkeit, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung – also im Jahr 2007 bis zu 2.520 € jährlich – „umzuwandeln“. Dieses umgewandelte Entgelt bleibt steuer- und bis zum 31.12.2008 auch sozialversicherungsfrei. Neuzusagen können darüber hinaus ab dem 01.01.2005 weitere 1.800 € pro Jahr steuerfrei - aber sozialversicherungspflichtig - umwandeln. Altzusagen vor dem 01.01.2005 können nach Ausschöpfen der 2.520 € die Pauschalversteuerung für 1.752 € Ihrer Beiträge nutzen. Soweit diese aus Sonderzuwendungen als Einmalzahlungen geleistet werden, sind sie bis zum 31.12.2008 auch sozialversicherungsfrei. http://www.kvw-muenster.de/kvw/Portalseite/Arbeitgeberinformationzkw/FAQAG/index_html#Frage%203


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 31. Oktober 2007 19:07
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Ja Punkt.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 1. November 2007 18:29

@LittleArrow:

Eigentlich hättest Du ja zweimal "Ja" schreiben müssen, weil die Frage auch zweimal gestellt wurde.

Ansonsten DH - wer lesen kann, ist im Vorteil.



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