Die Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung zur Altersvorsorge ist ja eine sehr vorteilhafte sache. Gibt es denn aich einen Höchstbetrag den man im Mionat bzw. im jahr dafür aufbringen darf/kann ?

Es besteht derzeit die Möglichkeit, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung – also im Jahr 2007 bis zu 2.520 € jährlich – „umzuwandeln“. Dieses umgewandelte Entgelt bleibt steuer- und bis zum 31.12.2008 auch sozialversicherungsfrei. Neuzusagen können darüber hinaus ab dem 01.01.2005 weitere 1.800 € pro Jahr steuerfrei - aber sozialversicherungspflichtig - umwandeln. Altzusagen vor dem 01.01.2005 können nach Ausschöpfen der 2.520 € die Pauschalversteuerung für 1.752 € Ihrer Beiträge nutzen. Soweit diese aus Sonderzuwendungen als Einmalzahlungen geleistet werden, sind sie bis zum 31.12.2008 auch sozialversicherungsfrei. http://www.kvw-muenster.de/kvw/Portalseite/Arbeitgeberinformationzkw/FAQAG/index_html#Frage%203

Ja Punkt.
demosthenes am 1. November 2007 18:29 @LittleArrow:
Eigentlich hättest Du ja zweimal "Ja" schreiben müssen, weil die Frage auch zweimal gestellt wurde.
Ansonsten DH - wer lesen kann, ist im Vorteil.