Gibt es eine Größenvorschrift für das Kinderzimmer?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da gibt es einen interessanten Link im Wikipedia. Mit 5m2 bist du in jedem Fall krass unter allen möglichen Faustregeln oder Regeln anderer Länder: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderzimmer

Anfangs reicht es auf jeden Fall. Aber meist sind die Ansprüche größer.

Es gibt zwar keine bindende Größenvorschrift. Als Schlafraum für die Babys wird der vorhandene Raum sicher die ersten Monate reichen, aber die Nutzung als Kinderzimmerreicht weder für 1 Kind, geschweige denn für 2.

meine jüngste ihr zimmer ist grade mal 2x4,50 groß.

davor hatten wir eine wohung in der das zimmer 2,50x4,00 meter war. das war später unser schlafzimmer, die beiden mädels hatten dann das größere bekommen.

für zwillinge mag es am anfang reichen, zwei bettchen, ein schrank. gewickelt wird dann auf eurem bett oder so. oder ihr nehmt das kleine zimmer und gebt den kinder das große. denn spielen werden sie in dem zimmer nicht viel können. selbst wenn du ein stockbett hast

@hera84 wie groß ist das zimmer denn genau? 5 qm oder 5x2 meter?

0

das Zimmer ist nicht mal 1,50m breit und circa 3m lang. Wir können nicht tauschen.

0
@hera84

dann ist es wirklich nur abstellkammer. da kannst du ja grade mal ein normales bett reinstellen...wenn du dann mal die tür noch aufebkommst. versuch eine andere wohung zu finden, du wirst dich ärgern. du könntest mit mühe und not ein französisches bett für euch reinbekommen, wobei eure kleiderschränke dann woanders stehen müssten.

0
@Samila

ja das haben wir auch schon gedacht, geht leider auch nicht. Eine Wohnung haben wir auch gesucht, hab zudem grad ne Frage reingestellt. kannst dir gern mal durchlesen was da so passiert ist....

0

In Deutschland gibt es derzeit keinerlei baurechtlichen Vorschriften bezüglich der Mindestgrösse eines Kinderzimmers.

(Zum Vergleich: Baugesetzbuch der ehemaligen DDR: Mindestgrösse für Kinderzimmer 8 qm)

Quellenangabe vergessen...

0

Natürlich ist eine Mindesgrösse einer Hundebahausung in Deutschland gesetzlich geregelt:

  1. Zwingerhaltung

§4


(2) Die Grundfläche des Zwingers muß der Zahl und Art der auf ihr gehaltenen Hunde angepaßt sein. Die Mindestbreite des Zwingers muß der Körperlänge des Hundes entsprechen. Für einen mittelgroßen, über 20kg schweren Hund ist eine Grundfläche ohne Schutzraum von mindestens 6qm erforderlich; für jeden weiteren Hund in dem selben Zwinger gehaltenen Hund, ausgenommen Welpen beim Muttertier, sind der Grundfläche 3qm hinzuzurechnen.

0