Gibt es eine gesetzliche Mindestgröße für eine Mietwohnung für 2 Personen?

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Vielleicht zeigt sich hier eine Diskriminierung von Eheleuten? Ich würde diesbezüglich nachfragen und bei Ablehnung die Sache in die Presse bringen. Auch gibt es ja das Antidiskriminierungsgesetz, auf dessen Basis eine Anzeige erfolgen könnte. Natürlich kann der Vermieter jeden ablehnen, es sollte aber sachlich begründet werden. 48 m² sind auf jeden Fall nicht zu klein. Gibt es womöglich andere Gründe (Ehepartner ist "anders", sprich Umsiedler, farbig,Arbeitslosigkeit, etc.? Dann wäre die Begründung nur vorgeschoben und unzulässig.

wozu sollen unserer sowieso schon überlasteten Gerichte sich mit soetwas befassen? Ein Vermieter kann immer noch selbst entscheiden an wen er vermieten möchte...Was soll das Gericht denn da entscheiden...die Bude ist sowieso weg...und ehrlich gesagt wohl auch für 2 Leute ein bischen klein!!!

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße. Es gibt aber hier auch kein Gesetzt, daß es einem Vermieter verbietet, einem Mietvertrag mit einer selbstgewählten Begründung nicht zu schließen.

Es gibt zwar gesetzliche vorgeschriebene Mindestgrößen für Hundezwinger, aber nicht für Menschenwohnungen. Allerdings kann Dein Vermieter das für sich so festlegen.

Gibt es nicht. Aber der Vermieter ist ja frei in seiner Entscheidung an wen er vermietet.

nein, ich denke, daß es nicht rechtens ist. erstens kann doch jeder seine wohnungsgröße selbst bestimmen und zweitens, ist das gar kein argument.