Müssen alle Rechnungen - auch von unterschiedlichen Auftraggebern - durchlaufend nummeriert sein oder kann man auch jedem einzelnen Kunden eine eigene Durchnummerierung geben?
Es heißt fortlaufend nummerieren. Also so, wie du sie ausgestellt hast. Intern, nur für dich, kannst du es nach Kunden sortieren, aber für die Buchaltung, in der Reihenfolge, wie sie ausgestellt wurden.

Königstiger hat völlig korrekt geantwortet, ergänzen möchte ich, daß Art der Nummern Dir überlassen bleibt.
Nur fortlaufend muß es sein.
So kann ein Baumaterialhändler z.B. für Sand im Januar mit S2008 01 1 und für Kies K1001 als erste Rechnungsnummer vergeben. Es muß nicht die 1 (eins) sein. Manche Rechtsanwälte fangen gern mit höheren Zahlen im Januar an, um sich als größere Kanzlei zu präsentieren. Nur FORTLAUFEND müssen die Nummernkreise sein.
WICHTIG : Die Konsequenz ! Bei Betriebsprüfungen führen fehlende Rechnungsnummer zu Zuschätzungen und Versagung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Dann bist Du auf dem Pferdemarkt und verhandelst mit dem Prüfer über Zuschätzungen von 1-5 Prozent des Umsatzes! Das ist teuer, das tut weh. Genauso wichtig ist übrigens die Kassenführung, auch per EDV.
im Gesetz (§14 Abs. 4 Nr. 4 UStG) heißt es:"eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller erinmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)".
Die Rechnungsnummern dürfen somit nicht doppelt vergeben werden und es dürfen keine "Lücken" entstehen. Wie Du die Rechnungsnummern vergibst ist Dir überlassen.
Es können auch mehrere "Rechnungsnummernkreise" angelegt werden zB für unterschiedliche Kunden, unterschiedliche Lieferungen/Leistungen usw.

Fortlaufend nummerieren heisst ,nummerieren wie die Rechnungen anfallen! Eine nach der anderen unabhängig vom Kunden!

nö giebt es nicht! ich mach es aber so ich nehme hundereter stellen und die erste zahl ist der monat! also erster beleg im januar ist die 101 im ferbruar die 201 usw.

Das ist kombinierbar. Beispiel: 00109-12/1 Rechnung Nr. 1 des Jahres 2009 für Kunde 12, bei diesem die erste Rechnung. Anell

Ja! Zudem muß ein schriftlicher Nachweis die lückenlose Belegung der Rechnungsnummern dokumentieren und neu geschriebene Rechnungen, z.B. bei Schreibfehlern, dazugeftet werden.

Man fängt am 1.Januar an und nummeriert sie bis 31.12. durch