gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

26 

Gibt es eine Gesetzesgrundlage zur Bewirtschaftung eines Pachtgartens, welche Pflanzen, festgel. Wuchshöhe?

gefragt von gaertneringaertnerin am 19.09.2007 um 8:11 Uhr

Hallo, wir übernehmen einen Pachtgarten. Der Vorbesitzer überlässt ihn uns, auf unseren Wunsch hin, so wie er ist. Da wir den Garten nach unseren Wünschen umgestalten wollen, führen wir notwendige Arbeiten selbst aus, die dem Vorbesitzer als Auflage gestellt wurden. Z. B. Korkweide, Lebensbäume, alte Bäume entfernen. Hecken schneiden usw. Unsere Frage: Gibt es eine Gesetzesgrundlage, worauf sich der Vorstand stützen muss oder kann er selbst bestimmen, was die Bepflanzung des Gartens betrifft. Z. B. Höhe der Hecken, welche Bäume und Pflanzen usw. Keine giftigen und stacheligen Pflanzen ist uns klar... Aber eine gesunde Korkweide entfernen, L


Reply


anonym
beantwortet von Steph Smith am 19. September 2007 08:14
3x
Thumb_up

Ich denke, dass wird eine Vereinssatzung sein. Lasst euch die mal geben, dort steht genau drin, was geht und was nicht!


gri1su
beantwortet von gri1su am 19. September 2007 08:28
3x
Thumb_up

Es gibt zwar das Bundeskleingartengesetz, allerdings wird darin nicht Bezug genommen auf die Gestaltung eines Kleingartens.

Maßgebend ist hier die Satzung eines entsprechenden Kleingartenvereins. Wenn daraus keine eindeutige Aussage hervor geht, kannst Du gerne Erkundigungen bei dem entsprechenden Landesbund anfordern. Alle Kleingartenvereine sind diesem Landesbund angeschlossen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. September 2007 08:18
1x
Thumb_up

eine gesetzliche Grundlage nicht, aber die Vereinssatzung ist dabei massgebend


doccs
beantwortet von doccs am 19. September 2007 08:26
1x
Thumb_up

Es gibt ein Bundeskleingartengesetz http://www.kleingartenweb.de/60/de/bkleingg.html, welches bestimmte Dinge regelt. Ansonsten gilt zudem die Satzung des KG-Vereins.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.