Hallo, wir übernehmen einen Pachtgarten. Der Vorbesitzer überlässt ihn uns, auf unseren Wunsch hin, so wie er ist. Da wir den Garten nach unseren Wünschen umgestalten wollen, führen wir notwendige Arbeiten selbst aus, die dem Vorbesitzer als Auflage gestellt wurden. Z. B. Korkweide, Lebensbäume, alte Bäume entfernen. Hecken schneiden usw. Unsere Frage: Gibt es eine Gesetzesgrundlage, worauf sich der Vorstand stützen muss oder kann er selbst bestimmen, was die Bepflanzung des Gartens betrifft. Z. B. Höhe der Hecken, welche Bäume und Pflanzen usw. Keine giftigen und stacheligen Pflanzen ist uns klar... Aber eine gesunde Korkweide entfernen, L
Ich denke, dass wird eine Vereinssatzung sein. Lasst euch die mal geben, dort steht genau drin, was geht und was nicht!

Es gibt zwar das Bundeskleingartengesetz, allerdings wird darin nicht Bezug genommen auf die Gestaltung eines Kleingartens.
Maßgebend ist hier die Satzung eines entsprechenden Kleingartenvereins. Wenn daraus keine eindeutige Aussage hervor geht, kannst Du gerne Erkundigungen bei dem entsprechenden Landesbund anfordern. Alle Kleingartenvereine sind diesem Landesbund angeschlossen.

eine gesetzliche Grundlage nicht, aber die Vereinssatzung ist dabei massgebend

Es gibt ein Bundeskleingartengesetz http://www.kleingartenweb.de/60/de/bkleingg.html, welches bestimmte Dinge regelt. Ansonsten gilt zudem die Satzung des KG-Vereins.