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Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer?

gefragt von sofia am 25.05.2007 um 19:45 Uhr

Ich finde es zum Teil unverantworlich wie schnell manche Radler (und rücksichtslos) unterwegs sind. Gibt es da eigentlich Geschwindigkeitsbegrenzungen? Wäre aus meiner Sicht sinnvoll!


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Reply


marxx
beantwortet von marxx am 25. Mai 2007 20:22
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In § 3 StVO = Geschwindigkeit wird hauptsächlich vom Kraftfahrzeug gesprochen.
Das Fahrrad ist ein Fahrzeug und fällt nicht unter Kraftfahrzeuge.
Geschwindigkeit nach oben offen. Aber fahre mal mit dem Fahrrad konstant 50km/ oder mehr.

Kommentar von Kaldex am 16. Februar 2008 00:50

Bergab innerorts geht das schon!


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 25. Mai 2007 20:05
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Ich habe auf die Schnelle nur gefunden: Radfahrer müssen ihre GEschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen..... das hiesse ja wohl, bei klarem offenem Wetter, gibt es nach oben keine Grenze - kann wohl nicht stimmen..

Kommentar von 345b91b71226a3c3dc19086ee5c77bfdsmallloopwithme am 25. Mai 2007 20:23

Wunderbar, dass mal jemand wenigstens schon mal versucht hat, ne Antwort zu finden und zu geben! :-)

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 25. Mai 2007 20:23

naja, Heeeschen, wenn du jetzt auch noch die Verkehrsverhältnisse neben den Sichtverhältnissen aufgeführt hättest, wäre ich stolz auf Dich lach. Versuch mal, in einer Großstadt mit 30 km/h auf dem Rad zu fahren. Das ist hoffnungslos und illusiorisch.

Kommentar von Simple_avatar6smallMarkuz am 25. Mai 2007 21:50

wie meinst'n das? ich schaff wenn ich gut drauf bin locker 40 bis 50 km/h... Rennradfahrer schaffen über das doppelte.. Fahrradfahrer müssen den Radweg nutzen! Wenn sie das nicht tun behindern sie gerne den Verkehr..

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 27. Mai 2007 16:53

Draache - ich wohn ja auf dem platten lande, da kannst Du -bei guter Sicht - mit deinem Drachenflitzer ohne Begrenzung nach oben über die Landstraßen heizen ggg


Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 25. Mai 2007 21:28
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Also, Radfahrer unterliegen genauso den Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmern. Mein Sohn fuhr in einer 30-Zone mit dem Fahrrad und ist geblitzt worden. Er war 35 kmh schnell und hat ein Knöllchen bekommen. Kein Scherz.


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 25. Mai 2007 22:21
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Lt. STVo gelten für Fahrradfahrer die gleichen ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für ein KFZ. Fährt z.B. ein Radfahrer in einer Spielstrasse schneller als die angegebene Geschwindigkeit, gibts ein Knöllchen.


sonne55
beantwortet von sonne55 am 25. Mai 2007 20:22
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also leute, nachdem auch radfahrer verkehrsteilnehmer sind, gelten für sie dieselben gesetzlichen bestimmungen wie für alle anderen verkehrsteilnehmer. dazu gehört auch, dass man weder sich noch andere gefährden darf. weiters gehört dazu der vertrauensgrundsatz, wonach auch andere verkehrsteilnehmer darauf vertrauen dürfen, dass jeder verkehrsteilnehmer die gesetze und regeln kennt und einhält(außer kinder, behinderte u.ä.). wenn also ein radfahrer zu schnell unterwegs ist, schneller als die höchstgeschwindigkeit oder so schnell, dass er damit jemanden gefährden könnte, dann ist er sicherlich strafbar, problem ist nur für die exekutive, ihn entsprechend aufzugreifen, mangels "nummernschild".





demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. August 2007 14:37
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Für Radfahrer gilt grundsätzlich keine Geschwindigkeitsbeschränkung und sie haben auch keine Pflicht, ein Tachometer zu installieren, können also ihre Geschwindigkeit gar nicht kontrollieren.

In Spielstrassen dürfen sie natürlich auch nur ein besseres Schritttempo fahren - das kann man ja noch abschätzen - aber ansonsten ist nach oben der Himmel die Grenze.

Auch wenn hier vielfach Gegenteiliges behauptet wurde - das ist schlicht falsch!


vierplus
beantwortet von vierplus am 25. Mai 2007 19:59
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Radfahrer sind "Verkehrsteilnehmer" und haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen "Verkehrsteilnehmer" auch. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Kommentar von 345b91b71226a3c3dc19086ee5c77bfdsmallloopwithme am 25. Mai 2007 20:03

Ähm, da wollte jemand wissen, ob es eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Radfahrer gibt. Nix vierplus, 4-...

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 25. Mai 2007 20:04

;-)

Kommentar von Regenmacher am 25. Mai 2007 20:05

Innerorts 50 km/h, aber in anderen Fällen so, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Führerscheinprüfung schon so lange her?

Kommentar von F871437420a20148b643ea346878024asmallvierplus am 25. Mai 2007 20:08

Tja...was steht denn in der StVO ?

Kommentar von 345b91b71226a3c3dc19086ee5c77bfdsmallloopwithme am 25. Mai 2007 20:27

Sachma, hast DU hier geschrieben, dass die Antwort in der STVO (wo denn auch sonst?) steht oder wir??? Das kommt mir so vor, wie die Beantwortung auf die Frage "Wie berechne ich den Rauminhalt einer Kugel?" mit "Steht im Geometriebuch!"...

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 27. Mai 2007 16:54

Loooop :-))


anonym
beantwortet von lux23 am 25. Mai 2007 19:55
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Steht in der StVo

Kommentar von 345b91b71226a3c3dc19086ee5c77bfdsmallloopwithme am 25. Mai 2007 20:00

Und was steht da? Super Antwort...

Kommentar von F871437420a20148b643ea346878024asmallvierplus am 9. Juni 2007 20:22

Schlag´s nach !


anonym
beantwortet von Wolfgang Kunz am 26. Mai 2007 09:24
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Auch für Radfahrer gilt die STVO.Wenn dieser in einer 20er Zone zu schnell ist und erwischt wird, muß er zahlen.


anonym
beantwortet von Wolfgang Kunz am 26. Mai 2007 09:25
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Auch für Radfahrer gilt die STVO.Wenn dieser in einer 20er Zone zu schnell ist und erwischt wird, muß er zahlen.




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