Ich finde es zum Teil unverantworlich wie schnell manche Radler (und rücksichtslos) unterwegs sind. Gibt es da eigentlich Geschwindigkeitsbegrenzungen? Wäre aus meiner Sicht sinnvoll!
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In § 3 StVO = Geschwindigkeit wird hauptsächlich vom Kraftfahrzeug gesprochen.
Das Fahrrad ist ein Fahrzeug und fällt nicht unter Kraftfahrzeuge.
Geschwindigkeit nach oben offen. Aber fahre mal mit dem Fahrrad konstant 50km/ oder mehr.

Ich habe auf die Schnelle nur gefunden: Radfahrer müssen ihre GEschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen..... das hiesse ja wohl, bei klarem offenem Wetter, gibt es nach oben keine Grenze - kann wohl nicht stimmen..
loopwithme am 25. Mai 2007 20:23 Wunderbar, dass mal jemand wenigstens schon mal versucht hat, ne Antwort zu finden und zu geben! :-)
gri1su am 25. Mai 2007 20:23 naja, Heeeschen, wenn du jetzt auch noch die Verkehrsverhältnisse neben den Sichtverhältnissen aufgeführt hättest, wäre ich stolz auf Dich lach. Versuch mal, in einer Großstadt mit 30 km/h auf dem Rad zu fahren. Das ist hoffnungslos und illusiorisch.
wie meinst'n das? ich schaff wenn ich gut drauf bin locker 40 bis 50 km/h... Rennradfahrer schaffen über das doppelte.. Fahrradfahrer müssen den Radweg nutzen! Wenn sie das nicht tun behindern sie gerne den Verkehr..
Heeeschen am 27. Mai 2007 16:53 Draache - ich wohn ja auf dem platten lande, da kannst Du -bei guter Sicht - mit deinem Drachenflitzer ohne Begrenzung nach oben über die Landstraßen heizen ggg

Also, Radfahrer unterliegen genauso den Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmern. Mein Sohn fuhr in einer 30-Zone mit dem Fahrrad und ist geblitzt worden. Er war 35 kmh schnell und hat ein Knöllchen bekommen. Kein Scherz.

Lt. STVo gelten für Fahrradfahrer die gleichen ausgewiesenen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für ein KFZ. Fährt z.B. ein Radfahrer in einer Spielstrasse schneller als die angegebene Geschwindigkeit, gibts ein Knöllchen.

also leute, nachdem auch radfahrer verkehrsteilnehmer sind, gelten für sie dieselben gesetzlichen bestimmungen wie für alle anderen verkehrsteilnehmer. dazu gehört auch, dass man weder sich noch andere gefährden darf. weiters gehört dazu der vertrauensgrundsatz, wonach auch andere verkehrsteilnehmer darauf vertrauen dürfen, dass jeder verkehrsteilnehmer die gesetze und regeln kennt und einhält(außer kinder, behinderte u.ä.). wenn also ein radfahrer zu schnell unterwegs ist, schneller als die höchstgeschwindigkeit oder so schnell, dass er damit jemanden gefährden könnte, dann ist er sicherlich strafbar, problem ist nur für die exekutive, ihn entsprechend aufzugreifen, mangels "nummernschild".

Für Radfahrer gilt grundsätzlich keine Geschwindigkeitsbeschränkung und sie haben auch keine Pflicht, ein Tachometer zu installieren, können also ihre Geschwindigkeit gar nicht kontrollieren.
In Spielstrassen dürfen sie natürlich auch nur ein besseres Schritttempo fahren - das kann man ja noch abschätzen - aber ansonsten ist nach oben der Himmel die Grenze.
Auch wenn hier vielfach Gegenteiliges behauptet wurde - das ist schlicht falsch!

Radfahrer sind "Verkehrsteilnehmer" und haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen "Verkehrsteilnehmer" auch. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
loopwithme am 25. Mai 2007 20:03 Ähm, da wollte jemand wissen, ob es eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Radfahrer gibt. Nix vierplus, 4-...
Heeeschen am 25. Mai 2007 20:04 ;-)
Innerorts 50 km/h, aber in anderen Fällen so, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Führerscheinprüfung schon so lange her?
vierplus am 25. Mai 2007 20:08 Tja...was steht denn in der StVO ?
loopwithme am 25. Mai 2007 20:27 Sachma, hast DU hier geschrieben, dass die Antwort in der STVO (wo denn auch sonst?) steht oder wir??? Das kommt mir so vor, wie die Beantwortung auf die Frage "Wie berechne ich den Rauminhalt einer Kugel?" mit "Steht im Geometriebuch!"...
Heeeschen am 27. Mai 2007 16:54 Loooop :-))
Steht in der StVo
loopwithme am 25. Mai 2007 20:00 Und was steht da? Super Antwort...
vierplus am 9. Juni 2007 20:22 Schlag´s nach !
Auch für Radfahrer gilt die STVO.Wenn dieser in einer 20er Zone zu schnell ist und erwischt wird, muß er zahlen.
Auch für Radfahrer gilt die STVO.Wenn dieser in einer 20er Zone zu schnell ist und erwischt wird, muß er zahlen.
Bergab innerorts geht das schon!