gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

12 

Gibt es eine generelle Leinenpflicht für Hunde?

gefragt von bernadette am 29.09.2007 um 19:45 Uhr

Oder ist das nach der Größe des Hundes geregelt?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

hunde (3682)
haustier (2057)
gefahr (243)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


gri1su
beantwortet von gri1su am 29. September 2007 19:55
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier muss jeder Hund an die Leine, es sei denn, Du hast einen Hundeführerschein. Auzsnahmen gibt es nur für spezielle Hundeauslaufflächen.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 29. September 2007 19:57

Allerdings werden hier in einigen Bereichen die Bestimmungen auch schon wieder etwas gelockert.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 29. September 2007 20:12

Hier müssen Hunde nur in der Altstadt an die Leine. Aber ihr Küstenexistenzen wart ja immer schon etwas wunderlich...... :-))

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 29. September 2007 22:08

Das ist hier erst vor einigen Jahren so streng geworden, nachdem ein Kind von einem Kampfhund getötet wurde.


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 1. Oktober 2007 18:29
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Leinenpflicht auch bei uns auf dem Dorf mit viel Wiesen- und Ackerflächen. Auch ein Kleiner, wie meiner (Yorkie, 3,5kg) muß an die Leine.


comarel
beantwortet von comarel am 29. September 2007 19:50
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit der Größe hat es absolut nichts zu tun.

Hunde sollen grundsätzlich innerhalb der Stadt und innerhalb von Wohngebieten an der Leine geführt werden, weiterhin im Wald und mancherorts auch auf Wohngebietsnahen Feldern, wobei ich auch auf anderen Feldern die Hunde nur angeleint führen würde, denke man vielleicht an die Erdbeerfelder!!! Oder möchtest du Erdbeeren essen, auf die zuvor ein Hund "gepieselt" hat??????????? ICH NICHT!!!!!!!

Kommentar von chynah am 23. Februar 2009 21:33

Füchse bevorzugen auch die Felder zum pinkeln.


ETEAM
beantwortet von ETEAM am 29. September 2007 21:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In Stuttgart z.b. gibt es nur in der Fußgängerzone eine Leinenpflicht...


tinchen44
beantwortet von tinchen44 am 7. Oktober 2007 15:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da musst du mal in deine Landeshundeverordnung schauen. Jedes Bundesland hat meines Wissens nach eine eigene LHV. Teilweise gibt es auch in den Städten unterschiedliche REgelungen dazu..


manni1937
beantwortet von manni1937 am 29. September 2007 21:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unabhängig von Grösse und Rasse sollte in Wohngebieten jeder Hund nur an der Leine geführt wereden. Darüber hinaus gibt es aber auch kommunale Bestimmungen über Leinenzwang.In NRW regelt eine Hundeverordnung zudem Maulkorb- und Leinenzwang bei bestimmten Rassen.


Saranto
beantwortet von Saranto am 30. Oktober 2008 13:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schau in Deine Landeshundeverordnung, kannst Du online einsehen. In Essen (Ruhrgebiet) gilt die 20/40 Regel: unter 20kg und unter 40cm darf ein Hund in Wohn- und Stadtgebiet ohne Leine gehen. Bei Volksfesten und ähnlichem muss man eine höchstens 1m lange Leine benutzen.


Westi
beantwortet von Westi am 14. Februar 2009 21:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier muß mit einem klaren NEIN geantwortet werden. Zumindest in Berlin gilt, lt. Hundeverordnung, die ich selbst gelesen habe und nach Auskunft des hiesigen Ordnungsamtes folgendes: - Leinenzwang herrscht auf Privatgrundstücken, worunter auch öffentliche Gebäude zählen. - In Parks (auch öffentliche Parks zählen als Privatgrundstücke), - im Wald (zum Schutz des Wildes), - im Öffentlichen Personenverhehr und - auf belebten Straßen (letzteres ist Ansichtssache, was "belebt" ist. Z.B. vor Kirchen/Konzerthallen etc. kann sich die Situation von einer Minute zur anderen ändern, wenn der Gottsdienst/die Veranstaltung zu ende ist). Im Versammlungrecht gelten bereits 3 Personen als Zusammenrottung. Außer in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten, wo es ausdrücklich erlaubt ist, sein Tier frei laufen zu lassen, darf man also seinen Hund immer frei laufen lassen, sofern nicht einer der oben genannten Gründe zutrift. D.h. auf der Strasse gibt es keinen generellen Leinenzwang. Dies kann man der Berliner Hundeverordnung allerdings nicht auf den 1. Blick entnehmen, da der Gesetzgeber hier sehr verschachtelt schreibt. Die Erlaubnis ergibt sich nur mittelbar durch das Fehlen eines explizieten Verbots/Auflage. Für einen generellen Leinenzwang hätte dies im Gesetz auch ausdrücklich stehen müssen, z.B. etwa: Außerhalb der eigenen Wohnung/des eigenen Grundstücks sind Hunde an der Leine zu führen. o.ä. Stattdessen ergießt sich der Gesetzgeber in einem Wust von Geboten und Verboten, ohne aber einen Leinenzwang auf der Strasse zu erwähnen, was wie geschrieben, auch vom Ordnungsamt bestätigt wurde. Das gilt aber wie auch geschieben nur für Berlin. Andere Gemeinden mögen dies anders geregelt haben. LG Westi.

Trotzdem liebe Grüße Westi.


Miezmaunz
beantwortet von Miezmaunz am 29. Juni 2009 20:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Leinenpflicht gilt allgemein in allen bewohnten Gebieten Deutschlands!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Warum bellen unsere kleinen Hunde wie verrückt???

    wo sollte man am besten hunde kaufen ?

    mein hund hat PANISCHE angst vor Donner!

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.