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Gibt es eine Form der Legasthenie, bei der nur Groß- und Kleinschreibung nicht funktioniert?

gefragt von 1miko11miko1 am 07.10.2007 um 23:19 Uhr

Hat schon mal jemand von einem Legastheniker gehört, der richtig geschrieben hat bis auf die Groß- und Kleinschreibung? Unser Sohn bringt uns nämlich damit zur Verzweiflung, dass er jedes Diktat so vergeigt. Wir haben gehört, dass man sich evtl. diese Fehlleistung anrechnen lassen kann in dem Sinne, dass sie nicht die Noten verschlechtert. Wir kennen aber auch nicht die Spätfolgen einer solchen Anrechnung - steht dann noch im Abiturzeugnis: Schüler ist Legastheniker?

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anonym
beantwortet von oldpaed am 8. Oktober 2007 07:21
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Einen solchen "Fall" habe ich bislang noch nie erlebt; wenn wirklich n u r Fehler in der Groß-und Kleinschreibung gemacht werden, würde ich dies als "LRS" nicht bezeichnen; da ist die Definition doch etwas anders. Wenn Ihr Sohn ansonsten keine Fehler macht und flüssig liest, ist das ein Verstoß gegen Regeln, der meiner Ansicht nach sich durch Erklären und Üben in der Schule beseitigt werden kann und mit zunehmendem Alter auch wird. In der Regel wird Förderunterricht in den Jgg. 5 und 6 angeboten, danach fließt die Rechtschreibnote in die Deutschzensur mit ein, wobei "angemessen zu berücksichtigen" ist, wenn ein Schüler Legastheniker ist. In der Gymnasialen Oberstufe kann das später maximal e i n e Note tiefer bedeuten. In den Zeugnissen wird nur vermerkt, dass der Schüler am LRS-Unterricht teilgenommen hat (Jgg. 5 und 6); im Abiturzeugnis steht darüber absolut nichts mehr!


casualuser
beantwortet von casualuser am 7. Oktober 2007 23:29
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Nein, Groß- und Kleinschreibung ist kein reines Rechtschreibproblem, sondern vorwiegend eines der Grammatik (Erkennen von Wortarten).
Es gibt aber Agrammatiker, die sich in diesem Bereich extrem schwer tun. Vielleicht sprecht ihr mal mit dem Lehrer über passende Fördermöglichkeiten ... LÜK- Tafeln für Agrammatiker, Förderstunden in der Schule, Lernprogramme etc.
Also bitte tütet euren Sohn nicht sofort ein, unsterstützt ihn erst mal beim Lernen. Gebt ihn nicht zu schnell auf! Manchmal "platzt der Knoten" gaz plötzlich.
...

Legasthenie wäre übrigens auch kein Freifahrtschein: Nur bestimmte schriftliche Leistungen werden nicht gewertet und, falls an der Schule Legasthenie- Förderunterricht erteilt wird, steht dann im Zeugnis unter Bemerkungen, dass die Note in Deutsch sich nicht auf die Lese- und Rechtschreibleistungen bezieht... nicht gerade ermutigend, oder?
...
Immerhin machen Diktate nur einen geringen Teil der Deutsch- Zensur aus. Sicher hat er andere Qualitäten, die ihr auf jeden Fall hervorheben solltet.


anonym
beantwortet von nobnob am 8. Oktober 2007 18:14
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Man spricht in diesem Fall nicht von Legasthenie. Es ist eine mangelnde Beschulung oder mangelnde Übung. Zahlreiche Rechtschreibhilfen können dem Kind Tipps an die Hand geben, anhand denen die Groß- oder Kleinschreibung überprüft werden kann. Besonders hilfreich finde ich das Buch "Rechtschreibstrategien 5/6 Band II" des pb-Verlages. Eine evtl festgestellte Legasthenie wird nur auf Wunsch der Eltern bei der Berechnung der Zeugnisnote berücksichtigt und MUSS aber dann auch im Zeugnis vermerkt werden - was sich natürlich nicht immer positiv auswirkt, gerade wenn es sich um eine Bewerbung dreht.


anonym
beantwortet von maikaefer am 8. Oktober 2007 07:52
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Eine solche Form von Legasthenie kenne ich nicht. Ihr könnt euch auf den Seiten des Bundesverbandes Legasthenie e.V. über dieses Thema informieren: http://www.legasthenie.net Die Rechtslage für Legastheniker (und Dyskalkuliker =Rechenschwäche) ist in den Bundesländern unterschiedlich.


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