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Gibt es eine BU für Taucher?

gefragt von countdown am 28.03.2008 um 17:29 Uhr

Wollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, aber wenn ich tauchen als Hobby angebe wird ein Aufschlag verlangt. Weiß jemand ob eine Versicherung das nicht macht, oder ob ich meine Hobbys überhaupt angeben muss? Und wie ist es mit anderen Sportarten?


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. März 2008 17:40
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du bist immer verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben bei solchen Versicherungsarten zu machen, weil dir ansonsten im Leistungsfalle entweder kein oder wesentlich verringerte Leistungen gezahlt werden können, wegen der Verletzung der vovertraglichen Anzeigepflicht


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 28. März 2008 17:43
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Ja und? Das ist doch auch richtig so. Tauchen birgt halt auch ein Risiko und wenn man durch einen Unfall dabei Berufsunfähig wird, warum sollte das die Versicherungsgemeinschaft dann tragen, ohne daß man auch dafür gezahlt hat?


Jörn Seifert
beantwortet von Jörn Seifert am 28. März 2008 17:48
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Hallo,

im gewerblichen Bereich (gewerbliche Tauchlehrer) sind über den Arbeitgeber versichert.

Für den Hobbytaucher gibt es im Vereinsbereich eine BU nur für Ausbilder/Trainer/Tauchlehrer über die Landes- Kreissportbünde über den VDST.

Für den privaten Hobbytaucher gibt es den Zusatz einer Unfallversicherung. - Je nach Versicherungsgeber sind dort mehr oder weniger Leistungen eingeschlossen. Das mit dem Aufschlag ist nicht bei jeder Versicherung so.

viele Grüße,

Jörn

http://www.hamelnertauchclub.de/

Kommentar von countdown am 1. April 2008 10:54

Super Antworten! Ich mach mich mal schlau.


pooky
beantwortet von pooky am 28. März 2008 20:52
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Die Versicherer halten sich an die Vorgaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und dieser stuft Tauchen als Risiko-Sportart ein.

Daher wirst Du also keine Versicherung finden können, die anders handelt als andere. Du wirst also um einen Prämienzuschlag nicht herum kommen. Ein Verschweigen des Hobbys bringt überhaupt nichts. Sollte das herauskommen, etwa durch einen Unfall, der Dir hoffentlich nie passieren wird, ist der Versicherer frei von der Leistung, das heißt, er muss nicht zahlen.

Schlimm wäre auch, wenn der Versicherer unter Verweis auf die nicht wahrheitsgemäßen Angaben bei der Antragsstellung bei anderen Fällen, die nicht durch das Tauchen entstanden sind, seine Zahlung verweigert. Dann musst Du eventuell mühsam für Deine Rechte kämpfen.

Ansonsten hat Dir Jörn schon gute Hinweise gegeben.


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