Pianoman81 am 21.01.2009 um 0:36 Uhr
Zwar wurde eine ähnlich lautende Frage zuvor vom Support gelöscht, dennoch ist es nicht uninteressant, was mit Föten passiert die abgetrieben wurden oder was mit denen passiert, die im Zuge einer Fehlgeburt auf die Welt kommen. Gibt es da eine Richtlinie? Ab wann wird bestattet? Danke für euere Antworten!
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Ja. Bei Lebendgeburten.
Willst Du es dann noch , so es eine Totgeburt war, so streubt sich auch niemand... Geht auch.

Ist Länderrecht, siehe: http://www.muschel.net/?q=node/109

Abgetriebene Föten werden im Krankenhaus-Müll entsorgt. Auch sehr frühe Fehlgeburten. Bei späteren Fehlgeburten gibt man der Mutter die Möglichkeit, das Kind zu beerdigen und damit angemessen zu betrauern. (Anmerkung:Ich glaube nicht, dass die vorangegangene Frage vom Support gelöscht wurde. Wenn nur 5 User nach Mitternacht beanstanden, wird die Frage unsichtbar, und der Support prüft, ob sie morgen früh nochmal auftaucht oder nicht.)
Pianoman81 am 21. Januar 2009 00:57 dh! danke! und wegen support.... dachte mir schon, dass es so ist. wäre ja auch sehr engstirnig, eine solche frage zu löschen. gut, sie war nicht wirklich toll formuliert. aber trotzdem interessant...

Hier hat sich in den letzten Jahren viel bewegt. Totgeborene Kinder dürfen sowohl auf den Friedhöfen normal bestattet werden, wie es oft auch gemeinsame Bestattungen von sehr frühen Fehlgeburten auf Großstadtfriedhöfen gibt. Da gibt es oft auch ein spezielles Frühgeburtendenkmal.

Früher war die Entsorgung als medizinischer Abfall üblich! Traumatisierte Eltern hatten verständlicherweise kaum die Kraft, diese Praxis zu hinterfragen geschweige denn, sich dagegen zu wehren. Für den Trauerprozeß war das sehr nachteilig. Dazu ist nicht selten die Stigmatisierung der Betroffenen gekommen, auch Bestattungen außerhalb der (kirchlichen) Friedhofsmauer waren anzutreffen.
Seit einigen Jahren ist eine Bestattung jedenfalls möglich, länderweise sogar verpflichtend. Tot- und fehlgeborene Kinder werden heute meist ganz bewußt als verstorbene Familienmitglieder wahrgenommen, von den sich die ganze Familie verabschiedet und die einen fixen Platz im "Familienbaum" haben. Das mag für Manche ungewöhnlich - vielleicht sogar abschreckend - klingen, ist für die betroffenen Familien aber sehr wichtig (im Mutterleib verstorbene Kinder werden übrigens auch meist tatsächlich geboren und nicht per Kaiserschnitt geholt). Ein verstorbenes Kind soll nicht ignoriert und vergessen werden, sondern seinen Platz und Namen haben, egal ob es viele Jahre, nur wenige Stunden oder Minuten am Leben ist oder gar ungeboren verstirbt.
Bei Abtreibungen wäre eine Bestattung zwar nicht ausgeschlossen, das Interesse daran ist naturgemäß aber nicht gegeben.
Sehr, sehr wichtig ist eine gute Betreuung und Begleitung, beispielsweise durch Kriseninterventionteams. Auch das Bestattungsunternehmen sollte sehr bewußt gewählt werden. Eine thanatologische Ausbildung des Bestatters ist sinnvoll, um ein obduziertes Baby entsprechend zu versorgen und so eine Verabschiedung zu ermöglichen.
also,es wird nichts im müll entsorgt,wer erzählt nur so einen schwachsinn.denkt hier auch mal einer an mütter die vielleicht ein baby verloren haben?
Pianoman81 am 21. Januar 2009 00:56 siehe posting von nachtflug.... dem ist nichts mehr hinzuzufügen!

In Bayern ist es z.B. so, dass Totgeburten ab 500 g bestattet werden müssen. Da dies aber Ländersache ist, ist es in anderen Bundesländern teilw. anders.
aline1507 am 21. Januar 2009 01:00 Wie cabra schon geschrieben hat, hier wird´s gut erklärt: http://www.muschel.net/?q=node/109
Nach katholischem Verständnis entsteht der Mensch mit seiner Zegung. Diesem Glaubensverständnis entsprechend, müssen auch so genannte Tot- und Fehlgeburten menschenwürdig bestattet werden. Eine eingehende Beschäftigung mit diesem Thema von Seiten der katholischen Kirche ist unter http://www.dbk.de/schriften/arbeitshilfe/index.html zu finden. Unter der Nummer 109 "Eltern trauern um ihr totes neugeborenes Kind" kann das Dokument kostenlos als pdf-Datei heruntergeladen werden.
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Neugeborene, die gelebt (geatmet) haben, müssen bestattet werden; sie müssten auch eine Geburtsurkunde und einen Namen haben.
Neugeborene, die nicht geatmet haben, haben nicht gelebt; sie müssen nicht bestattet werden. Medizinisch sind sie immer noch ein Organ der Mutter.
'Totgeburt' ist eine falsche Bezeichnung; nur wer bereits gelebt hat, kann sterben bzw. 'tot' sein.
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