hustenkill am 28.10.2009 um 23:02 Uhr
... zeitabschnitt verpflichtet ist zu unterbreiten?
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Nein. Du hast Dich selber zu kümmern und mußt Deine Bemühungen auch noch nachweisen.

das spiel geht andersrum
hustenkill am 28. Oktober 2009 23:06 arbeitest du da?!
ziuwari am 28. Oktober 2009 23:07 nö...
hustenkill am 28. Oktober 2009 23:14 dann kriegst du geld von da?!
pecudis am 28. Oktober 2009 23:24 Sieh es doch mal so: es gibt 400.000 offene Stellen und über den Daumen 4 Millionen Arbeitslose. KEIN Mensch, egal auf welcher Seite er steht, glaubt noch daran, daß ein "Arbeitsamt" was anderes tut, als diese Mißstände zu verwalten und dabei möglichst zu vertuschen, daß an eine Vermittlung sowieso nicht zu denken ist.
Eben drum mußt Du Dich SELBER kümmern, dann bist Du nämlich auch SELBER Schuld, wenn Du nichts findest (also faul) und DAS wieder verkauft sich dem Rest der Bevölkerung erheblich besser als "wir haben nicht genug Arbeitsplätze"
hustenkill am 28. Oktober 2009 23:31 wie soll ich das ausdrücken: ist das arbeitsamt eine kriminelle vereinigung, weil sie menschen vor arbeit fernhält und nur den angestellten da arbeit gibt?
ziuwari am 28. Oktober 2009 23:32 husten... auch nicht... nur meine nichte arbeitet dort...
pecudis am 28. Oktober 2009 23:37 Es wird niemand von Arbeit "abgehalten", es ist ganz einfach nicht genug davon da. Pappnase.
hustenkill am 28. Oktober 2009 23:40 ach ja?
hustenkill am 28. Oktober 2009 23:39 ... echt!

Die Leute sind überhaupt nicht verpflichtet, Dir irgendetwas anzubieten, das war früher mal so, als sie nocht "Vermittler" hießen. Heutzutrage heißen sie "Fallmanager" und kontrollieren nur noch Deine EIgenbemühungen.
nee nee: § 35 Vermittlungsangebot
(1) Die Agentur für Arbeit hat Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden und Arbeitgebern Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung (Vermittlung) anzubieten. Die Vermittlung umfaßt alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Ausbildungsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses und Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit stellt sicher, dass Arbeitslose und Ausbildungsuchende, deren berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert ist, eine verstärkte vermittlerische Unterstützung erhalten.
sgb III
Ja, Vermittlung bieten sie Dir ja auch an (und nicht Stellen) - Du kannst einen Vermittlungsgutschein bekommen. Stellen"angebot" der ARGEn steht im Internet, kannst Du auch nutzen, gilt auch als "Angebot"
jaja, ich frage aber nach der anzahl pro zb jahr.
Die gibt es nicht. Manche Leute bekommen oft Angebote, manche kaum oder gar nicht.
ist ja *acke.
guck mal: § 421g Vermittlungsgutschein
(1) Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Absatz 3 beruht, und nach einer Arbeitslosigkeit von zwei Monaten innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, oder die eine Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach dem Sechsten Abschnitt des Sechsten Kapitels gefördert wird oder wurde, haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein.
da steht der zeitraum, ab dem man anspruch auf den gutschein hat. davor hat man anspruch auf vermittlung. das steht da auch.
Du kannst aber keinen Anspruch auf etwas einfordern, das es nicht gibt.