ich habe das sorgerecht für einen neffen beantragt. das amtsgericht will jetzt dem vater das sorgerecht entziehen und mir die vormundschaft übertragen. ich würde gerne wissen, ob es gleich zustellen ist mit dem sorgerecht. eine mutter gibt es nicht. vielen dank

Lies das mal: http://www.rechtslexikon-online.de/Vormund.html
elterliche sorge = sorgerecht. vormundschaft: tritt ein, wenn o.g. nicht mehr vorhanden oder unklar (was punkto Betreuung faktisch aufs Gleiche hinausläuft, mit dem Unterschied, dass bei wichtigen Fragen auch die Vormundschaftsbehörde mitreden kann).