s wem es gehört? gibt es ein programm/internetseite wo man die nummer vom autokennzeichen eingeben kann und dann weiss wem es gehört? NOTFALL: weil jemand vor unsere ausfahrt geparkt hat und wir müssen schnell weg..!!!

Das wäre ja schlimm wenn man das so einfach rausfinden könnte.
Die Kennzeichen sind zentral beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert, auf diese Datenbank können nur bestimmte Behörden zugreifen (z.B. Ordnungsbehörde, Polzei etc.).
Wenn Deine Ausfahrt zugeparkt ist, bleibt Dir nichts anderes übrig als die Polizei zu rufen. Solange das Fahrzeug in öffentlichem Verkehrsraum geparkt ist, fällt dies in die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde bzw. Polizei die sich dann um die weiteren Maßnahmen kümmert. Steht das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz wird es schon schwieriger, dann müsstest Du eventuelle Abschleppkosten zunächst selbst bezahlen und sie dann zivilrechtlich einklagen (funktioniert meistens nicht, weil die Taxigebühren in solchen Fällen meistens niedriger sind und nur diese dann als Vergleich bezahlt werden müssen).

Billigste Methode: Alle Nachbarn zusammentrommeln und wegschieben - ansonsten Abschleppdienst. Halterermittlung geht nur durch die Polizei und die Dienststelle unserer Politessen.
Harzer2102 am 6. November 2008 20:22 ich glaub kaum dass du das schaffst ...

Nur die Polizei hat Zugriff auf persönliche Daten durch Auto-Kennzeichen!

ja das gibts schon viele Tage
nennt sich Kennzeichenabfrage
doch ich find es sehr gut, Mann
dass nur die Poizei das kann

Schon mal was von Datenschutz gehört?
Eine Halternachfrage könnte die Polizei machen - aber ob sie das in dem Falle macht... :-P
Ne, gibts nicht, fällt unter Datenschutz. Als Polizist könnte man im Computer auf sowas zugreifen, aber als Ziviler leider nicht

Nein! Die Zulassungstellen, Landratsämter und die Bürgerbüros können (außer der Polizei und die wäre in dem Fall Dein Ansprechpartner) darauf zugreifen, werden es aber aus Datenschutzgründen nicht für Dich tun.
So etwas gibt es nur in der Schweiz. In Deutschland geht es nur über unsere Freunde von der Polizei.

Nein. Und das ist auch gut so... Es bleibt den Behörden vorbehalten. Dort gibts so etwas.

Abschleppdienst/ Polizei ist wohl schneller.
ok, die hab ich jetzt gerufen, wer bezahlt dass dann...?
Felix820 am 6. November 2008 20:09 du nicht
WilliWinzig am 6. November 2008 20:12 erstmal zahlst du....du kannst dir das aber vom Besitzer des Autos wiederholen....wenn was zu holen ist
Kommt darauf an ob das Fahrzeug im öffendlichen Strassenverkehr oder auf einem Privaten Grundstück wiederrechtlich geparkt wurde. Bei Privatgrundstück zahlt der Auftraggeber. Bei öffendlichen muss der Fahrer das Fahrzeug auslösen.

ne die gibts natürlich nicht
da musste ihn abschleppen lassen
Wenne am 6. November 2008 20:12 Ja, aber dann müsste man die Abschleppkosten erst mal selber auslegen - und ob man die vom 'Falschparker' jemals wieder bekommt steht ebenso in den Sternen wie die Frage ob ein Abschleppdienst ohne Polizei das Auto überhaupt einen Zentimeter bewegen würde!
Felix820 am 6. November 2008 20:16 die polizei kann ja auch ruhig kommen