
Du meinst im Tag? Ich glaube nicht, dass die Brüsseler sowas reglementieren! Gruss Solf

In D gibt es die Arbeitszeitordnung, in der auch die maximale Mehrarbeit geregelt ist, aber Vorsicht: Überstunden und Mehrarbeit sind nicht automatisch dasselbe!
Die Existenz eines Gesetzes, das einfach so eine Grenze von 30 Überstunden festlegt, halte ich für ausgeschlossen, da dafür auch die Randbedingungen definiert werden müssten.
Da Du Dir leider keine sonderliche Mühe gegeben hast mit Deiner Frage, ist sie hier auch nicht wirklich zu beantworten.
bitmap am 1. Januar 2008 16:06 ''In D gibt es die Arbeitszeitordnung, in der auch die maximale Mehrarbeit geregelt ist,''
In D gilt für die Arbeitszeit der Arbeitnehemer das Arbeitszeitgesetz. Und falls du die Arbeitszeitverordnung meinst, die gilt nur für Beamte.
demosthenes am 2. Januar 2008 12:03 @bitmap:
Und was bitte ist dann dieses?
http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_721532017/Arbeitszeitordnung.html

In welchem Zeitraum? In der Woche? im Monat im Jahr? Sicherlich nicht. Dann kommt es noch darauf an, wieviel Stunden Du normal arbeitest, 40, 30 25? So kann die Frage nicht beanwortet werden.

§ 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) - Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 4 ArbZG - Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
§ 5 Abs. 1 ArbZG - Ruhezeit
Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Überstunden sind eine Frage der vertraglichen (u.U. tarifvertraglichen) Vereinbarung. In D legt das Arbeitsteitgesetz die Grenzen der Arbeitszeiten fest.
selbst wenn es Gesetz gibt, hält sich doch kaum ein Arbeitgeber daran. Wenn jemand etwas nicht paßt kann er gehen, er bekommt zwar vor Gericht eventuell Recht, seine Arbeit ist er dann aber los... so ist das heutzutage

Das Gesetz gibt es nicht!!!
Im ArbZG steht..§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Da gibt es aber auch noch ein paar ausnahmen, die ich aber jetzt nicht aufzählen möchte. Für Interessierte bitte hier mal nachlesen. Ist recht interessant! http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html

Solch ein Gesetz existiert nicht. Überstunden kannst du jederzeit freiwillig leisten. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet dich dafür zu bezahlen, wenn er dir das schriftlich angeordnet hat.