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gibt es ein neues europäisches gesetz , daß man nicht mehr als 30 überstunden schaffen darf ?

gefragt von thunderg am 01.01.2008 um 15:16 Uhr

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solf1
beantwortet von solf1 am 1. Januar 2008 15:17
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Du meinst im Tag? Ich glaube nicht, dass die Brüsseler sowas reglementieren! Gruss Solf


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 1. Januar 2008 15:45
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In D gibt es die Arbeitszeitordnung, in der auch die maximale Mehrarbeit geregelt ist, aber Vorsicht: Überstunden und Mehrarbeit sind nicht automatisch dasselbe!

Die Existenz eines Gesetzes, das einfach so eine Grenze von 30 Überstunden festlegt, halte ich für ausgeschlossen, da dafür auch die Randbedingungen definiert werden müssten.

Da Du Dir leider keine sonderliche Mühe gegeben hast mit Deiner Frage, ist sie hier auch nicht wirklich zu beantworten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 1. Januar 2008 16:06

''In D gibt es die Arbeitszeitordnung, in der auch die maximale Mehrarbeit geregelt ist,''

In D gilt für die Arbeitszeit der Arbeitnehemer das Arbeitszeitgesetz. Und falls du die Arbeitszeitverordnung meinst, die gilt nur für Beamte.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 2. Januar 2008 12:03

schurke
beantwortet von schurke am 1. Januar 2008 15:24
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In welchem Zeitraum? In der Woche? im Monat im Jahr? Sicherlich nicht. Dann kommt es noch darauf an, wieviel Stunden Du normal arbeitest, 40, 30 25? So kann die Frage nicht beanwortet werden.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 1. Januar 2008 15:26

Alles liebe Frau schurke im Neuen Jahr!

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 1. Januar 2008 15:59

Danke, Dir auch Solf.


tradaix
beantwortet von tradaix am 1. Januar 2008 16:44
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§ 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) - Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 4 ArbZG - Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§ 5 Abs. 1 ArbZG - Ruhezeit

Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Kommentar von thunderg am 1. Januar 2008 19:33

ein bekannter von mir darf nicht vor 9 uhr anfangen und ab 30 überstunden im monat ist freizeitausgleich soll EG Recht sein .

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 1. Januar 2008 19:39

Siehe ergänzend EU-Richtlinie 93/104/EG.


bitmap
beantwortet von bitmap am 1. Januar 2008 15:27
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Überstunden sind eine Frage der vertraglichen (u.U. tarifvertraglichen) Vereinbarung. In D legt das Arbeitsteitgesetz die Grenzen der Arbeitszeiten fest.


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. Januar 2008 15:31
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selbst wenn es Gesetz gibt, hält sich doch kaum ein Arbeitgeber daran. Wenn jemand etwas nicht paßt kann er gehen, er bekommt zwar vor Gericht eventuell Recht, seine Arbeit ist er dann aber los... so ist das heutzutage


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 1. Januar 2008 16:47
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Das Gesetz gibt es nicht!!!

Im ArbZG steht..§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Da gibt es aber auch noch ein paar ausnahmen, die ich aber jetzt nicht aufzählen möchte. Für Interessierte bitte hier mal nachlesen. Ist recht interessant! http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 1. Januar 2008 17:43
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Solch ein Gesetz existiert nicht. Überstunden kannst du jederzeit freiwillig leisten. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet dich dafür zu bezahlen, wenn er dir das schriftlich angeordnet hat.


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