markusros am 12.11.2006 um 21:45 Uhr
Ein Freund hat 400 € gefunden und ehrlicherweise zurückgegeben. Hat er einen Anspruch auf Finderlohn?

5% bei Werten unter € 500, dann 3% vom jeweiligen Mehrwert und bei Tieren. Wenn die Sache nur Wert für den "Verlierer" hat, dann nach billigem Ermessen. Nachzulesen in Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) §§ 971 ff.