
Auf alle Fälle mußt Du einen Führerschein vorlegen können. Alles andere liegt im Ermessen des Autohauses.

Mit dem Besitz eines Führerscheins darfst Du Probefahren

nein, einzige voraussetzung ist der gültige führerschein (ab 18 ^^), da man in dem fall des probefahrens ja auch versichert ist
18 + Führerschein
Aber es kann schon sein, daß einzelne Autohändler zusätzlich noch eine Mindestfahrpraxis verlangen.
Kommt auf das Auto an. Oberklasse erst ab 25 Jahren. Ansonsten 18-21 Jahre.
klar: erst wenn du einen führerschein hats, kannst du probe fahren. und ich glaube nicht, dass der händler dich ins auto lässt zum begleiteten fahren mit 17

18 und Führerschein. Einem Ferrarihändler würde das aber garantiert noch nicht ausreichen. Da bräuchtest Du bestimmt noch einen Kontoauszug mit 6 stelligem Guthaben

18 Jahre mit Führerschein, versteht sich ja wohl von selbst.

soweit ich weiss nicht aber 18 sollte man sein und besitz eines führerscheins
nun du solltest 18 sein:-D und nen führerschein haben

nein....auf privatem Grund darfst du auch mit 10 Jahren schon Auto fahren
es wurde ja gefragt ob man beim händler fahren darf
WilliWinzig am 15. April 2009 08:54 eben....und dort darf man fahren
beim Autohändler!
er hatte gefragt wann er beim AUTOHÄNDLER ein auto fahren darf und nicht auf privat gelände
WilliWinzig am 15. April 2009 08:58 Das Gelände des Autohändlers ist nicht öffentlich also Privatgelände und somit darf er auf dem Firmengelände fahren