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Gibt es ein Limit für die Praxisgebühren?

gefragt von Puma81Puma81 am 19.08.2008 um 12:09 Uhr

Hallo zusammen, normalerweise, zahlt man einmal im Quartal 10,00 €. Was ist aber, wenn ich bei einem Facharzt (z.B. Hautarzt ) war (Überweisungsschein abgegeben), nicht zufrieden bin oder er Doc. mir schlichtweg nicht helfen konnte und ich einen anderen Experten aufsuchen will. Muss ich dann jedesmal wieder 10,00 € bezahlen? Vielen Dank schon mal. LG Puma81

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anonym
beantwortet von anjanni am 19. August 2008 12:11
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In diesem Fall würde ich mit meinem Hausarzt sprechen und um eine Überweisung zu einem weiteren Facharzt bitten. Oder mal bei der Krankenkasse anrufen und um Rat fragen. Sonst mußt Du allerdings noch mal die 10 Euronen hinlegen.

Kommentar von 33115ef613ea2de2da7d81a5b8909659smallPuma81 am 19. August 2008 12:12

Danke... Das habe ich befürchtet... Frechheit... Die KK schreiben eh schon lange wieder schwarze Zahlen und wir müssen trotzdem schön weiter blechen! :(

Kommentar von anjanni am 19. August 2008 12:15

Na, wenn die Kasse schwarze Zahlen schreibt, ändert das aber nicht die Gesetzgebung. Aber gerade dann hat die KK sicherlich auch einen Kulanzspielraum. Es kommt eben einfach auf die richtigen Gründe an! Also ruf doch einfach mal dort an.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 19. August 2008 12:31
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Wenn du einen zweiten Dermatologen aufsuchen willst, kann dir der Hausarzt keine zweite Überweisung ausstellen. Zu jeder Fachrichtung ist nur eine Überweisung pro Quartal möglich. Du kannst aber den ersten Dermatologen um eine Weiterüberweisung mit dem Vermerk "2. Meinung" bitten, er ist dazu aber nicht verpflichtet. Oder du musst halt wirklich nochmal die PG entrichten.

Kommentar von maganz am 20. August 2008 09:26

.. oder bis zum nächsten Quartal warten und dann wechseln.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 19. August 2008 12:12
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Nein Du zahlst einmal im Quartal bei deinen Hausarzt, der schreibt dir dann eine Überweisung aus.

Musst Du in dem gleichen Quartal noch zum Zahnarzt oder in die Notaufnahme zahlst Du nochmals 10 Euro.

Du zahlst maximal 20Euro im Quartal.

Aber Du musst immer die Quittung vorlegen.

LG Wolpertinger

Kommentar von 33115ef613ea2de2da7d81a5b8909659smallPuma81 am 19. August 2008 12:13

Also kann ich wenn ich lustig bin, in einem Quartal zu drei verschiedenen Fachärzten gehen? Und zahle nur einmal für dieses Quartal?

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 19. August 2008 12:16

Mit Überweisung

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 19. August 2008 12:14

DH

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 19. August 2008 12:19

nein Puma Du zahlst maximal 20Euro im Quartal.

Das heißt wenn Du bei deinen Hausarzt warst und noch zu einen anderen Arzt mußt lässt Du dir entweder eine Überweisung geben, z.B. Gyn oder aber Du zahlst noch einmal die 10Euro.

Zum Zahnarzt kannst Du dich nicht Überweisen lassen, da musst Du immer 10Euro zahlen.

Es sei den Du hast schon 20Euro gezahlt.

LG Wolpertinger

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 19. August 2008 12:34

PG beim Hausarzt (10€) + PG beim Zahnarzt (10 €) + PG für Notdienstbehandlung (10 €) = 30 €

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 19. August 2008 12:49

sicher, ich war immer der Meinung das 20Euro das Limit sind???


Indy72
beantwortet von Indy72 am 19. August 2008 12:18
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Der Limit liegt bei 2% des Brutttojahreseinkommens. Bei SozialschwachenChroniker beträgt der Betrag nur die Hälfte, also 1%. Wenn du drüber bist, meldest du dich bei deiner GKV und und wirst fortan befreit. Etwaig überzahlte Beträge werden dir erstattet. Du kannst auch ohne überweisung bei vielen Ärzten sein. Diese zusätzlichen Quartalsgebühren sind ebenfalls erstattungsfähig.

Kommentar von 33115ef613ea2de2da7d81a5b8909659smallPuma81 am 19. August 2008 12:18

Super! Danke für die gute Auskunft!

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 19. August 2008 12:33

Das gilt aber nur für chronisch Kranke, und der behandelnde Arzt muss bescheinigen, dass die Behandlung seit mindestens einem Jahr wegen der selben Krankheit besteht.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. August 2008 12:45

Neben dem Artattest braucht man auch noch alle Belege. Die kasse erkennt zud den Quartalsgebühren auch die Rezeptgebühren für Kassenfähige Medikamente und Therapien.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 19. August 2008 12:14
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Nein, du brauchst doch nur die Überweisung dorthin...; und wenn du mit einem Arzt nicht zufrieden warst... dann spreche mit deinem Hausarzt, dass du eine erneute Überweisung brauchst! Ich denke, dass das gehen würde...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. August 2008 12:17

Zum gleichen Fachgebiet, darf nur 1 mal überwiesen werden im Quartal.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 19. August 2008 12:20

...echt??? Wusst ich nicht! Ohne Ausnahme???

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 19. August 2008 12:29

Mit Krankenkasse sprechen, denn so oft kommt es ja auch nicht vor, dass man im Quartal den Facharzt wechselt.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 19. August 2008 12:37

Die Kasse kann daran auch nichts ändern, das ist Angelegenheit der Kassenärztlichen Vereinigung.

Kommentar von maganz am 20. August 2008 09:25

Das heißt, zu einem neuen Arzt sollte man möglichst gegen Quartalsende gehen, denn wenn man ihn wechseln will, weil er nichts taugt, kann man das dann kurz darauf am Beginn des neuen Quartals. Es wiehert der Krankenkassen-Amtsschimmel!


XXroeXX
beantwortet von XXroeXX am 19. August 2008 12:13
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Wenn du bei diesem Arzt nochmal ne Überweisungen für den anderen anforderst klappts ohne weitere 10 €...mein Hautarzt hat mich gleich gefragt ob ich noch weitere Überweisungen brauche.

Kommentar von 33115ef613ea2de2da7d81a5b8909659smallPuma81 am 19. August 2008 12:15

Und die Arzthelferin bei mir hat rumgezickt... :(

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 19. August 2008 12:17

Dazu hat sie kein Recht, sie erbringt DIR eine Dienstleistung und ist nicht Dein Erzieher.

Kommentar von 33115ef613ea2de2da7d81a5b8909659smallPuma81 am 19. August 2008 12:21

Ich weiss. Aber sie sitzt in dem Moment leider am längeren Hebel, bzw. am Drucker. Ich werde zur dieser Praxis einfach nicht mehr gehen.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 19. August 2008 12:27

Richtig, wenn sich Arzthelferinnen so viel gegenüber dem Kunden herausnehmen dürfen, ist es mit dem Doc auch nicht viel besser.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 19. August 2008 12:28

Falsch. Eine Überweisung ist keine Wunschleistung, sondern darüber entscheidet der Arzt. Wenn er es für nötig hält, stellt er eine aus.

Kommentar von maganz am 20. August 2008 09:23

Das ist dann das Ende der freien Arztwahl zu gleichen Bedingungen für alle. Ob ich für einen Facharzt zahle oder nicht, darf nicht vom Gutdünken eines Hausarztes abhängen. Der krankenkassenbeiträgezahlende Patient muss das Recht haben, eine zweite Facharztmeinung einzuholen bzw. einen Arzt, der sich als menschlich oder medizinisch ungeeignet erweist, zu wechseln.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 19. August 2008 13:35
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Ich glaube es gibt da kein Limit (bis auf die 2% wie Indy schon schreibt, aber das ist ja surreal). Ich habs auch schon geschaft 60 Euro im Quartal für Praxisgebühren zu bezahlen, weil ich bei einer schweren Krankheit alles andere zu tun habe, als vor dem Arzt noch zum Hausarzt zu rennen und da 2 Stunden auf ne Überweisung zu warten :-(

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. August 2008 15:39

Das hättest du dir aber sparen können. Fachärzte dürfen auch Überweisungen an andere Fachgebiete ausstellen. Zumindest, wenn du bei dem Facharzt schon bekannt bist als Patient, dürfte das kein Problem sein.

Kommentar von maganz am 20. August 2008 09:27

Wer sagt denn, dass es beim Facharzt keine Wartezeiten gibt?


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