Gibt es ein Konto "Diebstahl"?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

handelsrechtlich sind das "sonstige Aufwendungen" steuerrechtlich zählt das nicht als Ausgabe.

das stimmt.

aber über die frage nach dem konto musste ich eben ganz laut lachen, genauso wie über den vorschlag, es als abschreibung zu sehen.

dann doch lieber über die porto- oder kaffekasse buchen!

Hallo, ich würde die 50 € Kassendifferenz als außerordentlichen Aufwand ausbuchen. Also a.o. Aufwand (Soll) an Kasse (Haben) Bei uns ist aber die Regel, dass der der die Kasse führt auch dafür verantwortlich ist, dass der Kassenstand stimmt und er muss auch ggfl. die Differenz aus der eigenen Tasche drauflegen

Ich bin mir nich sicher, aber ich glaube, dass der Wert dann als Abschreibung gebucht wird...

Hatten das Thema im letzten Schulblock mal besprochen...

Aber so genau erinner ich mich nimmer dran, is 5 Monate her :/

Abschreibung ist nun etwas völlig anderes.

Die Kontierung erfolgt auf: sonstige Aufwendungen.