Gibt es ein Gewohnheitsrecht bei der Gartengestaltung und Bebauung bei einem Kleingartenverein?

2 Antworten

Nun ich würde sagen da musst du in eurer Satzung nachschaun, wenn dort steht du musst es ändern, dann ist es leider so. Allerdings kannst du bei so einem Fall mal bei irgendeinem Anwalt anrufen und einfach mal nachfragen, klar wird der eine oder andere dir sagen der berät dich nicht kostenlos am telkefon aber irgendwo wirst du schon glück haben. Wenn du das nicht willst, musst du dich entweder fügen, oder persönlich gegen den neuen Vorstand vorgehen, nur riskierst du damit natürlich evtl. einen Rauswurf. Also würde ich an deiner Stelle mir erst einmal einige Sympathisanten im Verein suchen. Aber ob das alles was hilft kann ich dir natürlich jetzt auch nicht sagen.

Achja und da das ja in gewisser weise eine Rechtliche Frage ist muss ich noch sagen das ich in keinster weis eHaftung für meine Aussagen übernehme, da diese lediglich als netter privater rat gemeint sind.

(Man weiß ja nie auf was für ideen die leute so kommen...)

Als erstes trotz aller Verärgerung bitte nicht vergessen, dass jeder Vorstand eines KGV ehrenamtlich arbeitet und die meisten Vereinsmitglieder froh sind, diese Arbeit nicht selbst erledigen zu müssen.

Aber zur Frage:

Ein gewisses Gewohnheitsrecht gibt es tatsächlich. Dazu reichen die 14 Jahre und die Akzeptanz durch den vorherigen Vorstand auf jeden Fall. Wenn die Baulichkeiten bereits zu DDR-Zeiten so errichtet und genehmigt wurden, haben sie außerdem den sog. Bestandsschutz. Aber nur so lange, wie sie bestehen. Beim Bau z.B. einer neuen Laube gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Um die Mindestanbaufläche für Obst und Gemüse kommen Sie aber nicht herum. Lt. Gesetz müssen mindestens 1/3 der gesamten Gartenfläche mit Obst und Gemüse bebaut werden.

Übrigens sind Sie als Inhaber des Gartens auch voll für ihn verantwortlich. Ein Verweis, den Garten so übernommen zu haben, hilft Ihnen daher i.d.R. nicht weiter. Sie waren bei der Übernahme des Gartens ja offensichtlich einverstanden mit seinem Zustand.

Noch ein abschließendes Wort zur Gesamtsituation, weil nach meiner Erfahrung die Vorstände häufig versäumen, den Sinn der Bestimmungen zu erläutern.

Die Regeln, die wir Kleingärtner einhalten müssen, dienen unserem eigenen Schutz. Denn nur ihre Einhaltung gewährleistet uns die niedrige Pacht und eine Reihe weiterer Vergünstigungen. Jeder Landbesitzer wäre glücklich, wenn er - weil wir diese Regeln nicht einhalten - die dann bis zum 10fachen höhere Pacht wie für Wochenendgrundstücke verlangen könnte. Hinzu kämen solche Dinge wie Straßenausbaubeiträge usw. Alles ziemlich hohe Kosten...

Machen Sie es sich und dem Vorstand also nicht allzu schwer und mögen beide Seiten das erforderlich Richtige einsehen.

Ich würde auch gerne wissen, wie die Angelegenheit ausgeht.

Viel Erfolg und Grüße unbekannterweise

(Ich bin seit 15 Jahren Vereinsvorsitzende)

Monika Dorsch