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gibt es ein gesetz?

gefragt von darkgabber19darkgabber19 am 29.03.2009 um 22:40 Uhr

ich habe schon ganz oft gehört,dass schüler im unterricht nicht auf die toilette dürfen weil " es sind ja nur noch 30 minuten bis zu pause".aber wenn die blase doch voll ist und man wirklich muss dann müssen die lehrer die leute doche gehen lassen oder nicht?


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JackBauerCTU
beantwortet von JackBauerCTU am 29. März 2009 22:41
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Man hätte damals mal versuchen sollen, mich vom Pissen abzuhalten. Die hätten mich aber kennengelernt.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 29. März 2009 22:41

Genau! Direkt vor die Tafel!! :-))

Kommentar von 9533106a7bf45fe60fcfc85104004fa6smallwerderbraut am 29. März 2009 22:48

Hi hi!


nissaja
beantwortet von nissaja am 29. März 2009 22:42
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Normalerweise müsste ein Mensch in der Lage sein 45 min nicht zur Toilette gehen zu müssen. (ausgenommen Krankheiten wie Blasenentzündungen etc)

Kommentar von 2f5e22d4a484c0808b866dda8f2f99a4smalldarkgabber19 am 29. März 2009 22:45

ja ist schon klar aber wenn man doch grade dann muss...


Scholaneru
beantwortet von Scholaneru am 29. März 2009 22:41
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Ja, ich denke das müssen sie. . ansonsten würd ich ganz dreist einfach gehen wenns nich mehr anders geht xD .. wenn der Lehrer sich so blöde benimmt

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 29. März 2009 22:47

Und schon bekämst Du von mir einen lustigen kleinen Eintrag ins Klasenbuch und Deine Eltern ein Rendevous mit dem Schulleiter. ;-)

Kommentar von 6df4a8c5324536e4dedcb85be9159e4asmallScholaneru am 29. März 2009 22:48

Das wäre mir dann auch egal.. würde ich gegen den Lehrer vorgehen.. wenn es mitten in der Stunde ist (und nicht paar Minuten nach bzw vor der Pause) und ich dem Lehrer erkläre dass ich wirklich nciht mehr halten kann und der einfach sagt nein, dann geh ich halt. und wenn der dann zum schulleiter rennt gibts aber krach!

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 29. März 2009 22:53

Krach, weil Du in Deinem Alter (über fünf, nehme ich an) nicht in der Lage bist, Deine Blasenfunktion zu kontrollieren? Ich bitte Dich. Den Krach hätte dann wohl eher nicht der Lehrer.

Kommentar von 6df4a8c5324536e4dedcb85be9159e4asmallScholaneru am 30. März 2009 00:12

Ist mir ja bissher noch nicht passiert.. :) ich sage ja nur, wenn es mal so kommen würde dass ich einfahc nicht mehr könnte weils sonst weh tut sonst was.. würde ICH einfach GEHEN!


Larchik
beantwortet von Larchik am 29. März 2009 22:41
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Bei einer Blasenentzündung sollte es strafbar sein...

Kommentar von 2f5e22d4a484c0808b866dda8f2f99a4smalldarkgabber19 am 29. März 2009 22:43

richtig


hummla
beantwortet von hummla am 29. März 2009 22:41
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ein gesetz auf keinen fall. und in der schulordnung wird so n quatsch auch nicht stehen. das hat pädagogische gründe: kinder sollen lernen, vorher aufs klo zu gehen!!!

Kommentar von 2f5e22d4a484c0808b866dda8f2f99a4smalldarkgabber19 am 29. März 2009 22:44

achso und wenn du vorher gehst und dann trotzdem musst haste pech oder wie??

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 29. März 2009 22:46

Und wenn jemand Durchfall hat...?

Kommentar von F5ce5a490bff394deefec9f41f3820basmallhummla am 29. März 2009 22:49

man muss doch nicht alle 45 min aufs klo...nur bei ner blasenentzündung...


anonym
beantwortet von kurtjohann am 29. März 2009 22:42
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also wenn du musst, musst du. und wenn du alle paar minuten musst, dann musst du, aber dafür musst du vielleicht nachweisen, dass du im unterricht nichts verpasst hast, also dass du zum beispiel die hefteinträge nachgeholt hast.


Angel84
beantwortet von Angel84 am 29. März 2009 22:51
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Eigentlich sollte dies nicht mal eine Frage wert sein.... Das ist ein ganz normales menschliches Bedürfnis, für das ich nicht um Erlaubnis fragen muss. Und wenn es tatsächlich so ist, dass es als Ausrede benützt wird, um dem Unterricht zu entkommen, sollte wohl eher der Unterricht hinterfragt werden!


Volker13
beantwortet von Volker13 am 29. März 2009 22:41
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nein dafür gibt es kein Gesetz


anonym
beantwortet von Heineken am 29. März 2009 22:41
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ja eigentlich schon, ausser es war gerade pause. aber ich würde ihn die hosen machen, dann lässt er dich sicher nach hause.

Kommentar von 2f5e22d4a484c0808b866dda8f2f99a4smalldarkgabber19 am 29. März 2009 22:42

ja aber versetz dich mal in die lage der kinder du weisst so gut wie ich wie es ist wenn man wirklich muss


digiritter
beantwortet von digiritter am 29. März 2009 22:41
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Ich bin einfach immer gegangen wenn ich musste, deswegen war ich auch nur auf der Hauptschule

Kommentar von Simple_avatar2smallverueckte88 am 29. März 2009 22:44

das hat doch nichts damit zu tun... -Find ich

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 29. März 2009 22:48

Doch, irgendwie kann ich seine Begründung inzwischen nachvollziehen ...


Sweetembrace
beantwortet von Sweetembrace am 29. März 2009 22:42
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natürlich dürfen schüler dann zur toilette >.< und wenn ein lehrer ernsthaft nein sagt dann würd ich wenn ich wirklich müsste trotzdem gehen! ist denen dann sicher auch lieber so! ich mein, wenns um 5 mins geht ok, aber mehr als 15 würd ich mir nicht gefallen lassen.


werderbraut
beantwortet von werderbraut am 29. März 2009 22:42
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Der/die Lehrer/in darf den Schülern den Gang zur Toilette auch während des Unterrichts nicht verwehren!


anonym
beantwortet von vinea am 29. März 2009 22:42
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nein müssen sie nicht,es sei den der schüler hat gesundheitliche risiken bzw beschwerden(eingebildete zählen nicht^^) an abendschulen beispielsweise ist es jedem selbst überlassen was er tut,da dies unterricht für erwachsene ist und erwachsene nicht unter dem schutz der lehrer stehen,also merke: Lehrer=erziehungsberechtigter ausnahmefall für minderjährige,gilt nicht für erwachsene!!!

Kommentar von 9533106a7bf45fe60fcfc85104004fa6smallwerderbraut am 29. März 2009 22:43

Doch, müssen sie grundsätzlich, das sind schließlich "Grundbedürfnisse". Der Gang zur Toilette darf generell nicht verboten werden!

Kommentar von vinea am 29. März 2009 22:44

niente,müssen sie nicht,zumindest in nrw nicht,aber die lehrer tragen das risiko sollten dadurch gesundheitliche riskien bestehen

Kommentar von 9533106a7bf45fe60fcfc85104004fa6smallwerderbraut am 29. März 2009 22:49

Eben, sie tragen das Risiko - und die Verantwortung. Vollkommen richtig! Und ich glaube kaum, daß ein Lehrer/eine Lehrerin es verantworten kann, wenn einem Schüler/einer Schülerin die Blase platzt. Denn das kann nämlich lebensgefährlich werden.

Kommentar von vinea am 29. März 2009 22:53

ja aber es tun viele,so ist der alltag an deutschen schulen,zumal es teils auch echt schwer abzuschätzen ist ob dies wirklich der notdurft beiträgt oder eher des " keine lust auf unterricht-habens"


Pinje
beantwortet von Pinje am 29. März 2009 22:43
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wenn du wirklich so dringend musst darfst du auch gehen alles andere wäre Quälerei

Kommentar von 2f5e22d4a484c0808b866dda8f2f99a4smalldarkgabber19 am 29. März 2009 22:50

genau das meine ich und was ist wenn die lehrer trotzdem nein sagen?


janemaus72
beantwortet von janemaus72 am 29. März 2009 22:43
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Die "Notdurft" muß verrichtet werden können. Das kann ein Lehrer nicht verbieten. Wenn der SChüler jedoch in einer Stunde schon 2 mal auf Toilette war, kann er davon ausgehen das der SChüler keine Lust auf den Unterricht hat und kann es ihm somit auch verbieten. Wobei dann aber geklärt werden muß, ob der Schüler an diesem Tag eventuell gesundheitliche Probleme hat.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 29. März 2009 22:49

Es sind komischerweise immer dieselben Schüler die kurz nach der Fünfminutenpause auf die Toilette müssen ...


Taimanka
beantwortet von Taimanka am 29. März 2009 22:43
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denen würde ich was pinkeln


Reiken
beantwortet von Reiken am 29. März 2009 22:43
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Dich darf keiner Zwingen sitzen zu bleiben. Ansonsten aufstehen und lospinkeln. Das nächste Mal darfst dann bestimmt gehen. Solltest natürlich Wechselkleidung dabei haben. ;-)


Piranha84
beantwortet von Piranha84 am 29. März 2009 22:43
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ich hatte mal n lehrer in vertretung und ich musste auf die toilette und man durfte, aber nur, wenn man eine strafarbeit dafür abliefert. ich find das einfach doof.


treulose
beantwortet von treulose am 29. März 2009 22:46
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Meistens muss man auch gar nicht sondern geht eine rauchen und wenn man einen gehen lässt, kommt dann der nächste der auch muss. Und bei Blasenschwäche kann man mit Attest auch gehen im Unterricht. Das hat einfach was mit Diziplin zutun sonst wäre kein Unterricht möglich .


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 29. März 2009 22:46
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Es ist ein beliebter alter Schülertrick, der immer wieder gerne eingesetzt wird.

An unserer Schule ist es so, dass die Schüler außerhalb der Pausen die Klassenräume nicht verlassen dürfen. Und das ist auch gut so. Die müssen nämlich nie wirklich zur Toilette. ;-)

Kommentar von 46c14679cca793845b8cafd6d9659db9smallAngel84 am 29. März 2009 22:52

... und wer kontrolliert das?

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 29. März 2009 22:55

Auch Lehrer können denken. Es sind schon welche hinter den Schülern hergegangen. Und diese gingen dann nicht zur Toilette, sondern draußen rauchen oder quatschen oder sonstwas. Bei mir kommt keiner mehr aus der Klasse, das wissen die Schüler und das funktioniert auch.


vronimaus
beantwortet von vronimaus am 29. März 2009 22:55
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wenn man muss, dann muss man... das sollte gar nicht in frage gestellt werden. wir haben in der schule nicht einmal darum gebeten, auf die toilette gehen zu dürfen, sondern sind aufgestanden und gegangen. manchmal hat ein lehrer dann zwar sparsam geschaut, doch ich frage ja auch nicht, ob ich gähnen darf oder atmen oder so. watt mutt, datt mutt!!


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