Llimbuurg am 16.06.2009 um 10:15 Uhr
Ist im Gesetz irgendwo eine Grenze genannt, wie viele Schulden der Staat jährlich neu machen darf oder ist es ihm ganz selbst überlassen?

Die Staatsverschuldung darf drei% des BIP nicht übersteigen, schreibt meines Wissens das EZBS vor. Nur wird das in diesem Jahr nicht zu halten sein. Ein Staat ist überschuldet, wenn immer neue Schulden aufgenommen werden müssen, weil die Zinsen der alten Schulden nicht mehr bezahlt werden können. Da sind wir in der Bundesrepublik schon längst. Interessant wird es, wenn gar kein Geld mehr zur Verfügung steht, weil alles für Zinsen drauf geht. Da sind wir noch ein bisschen entfernt, sind aber zielstrebig auf dem Weg dort hin. Ich wünsche unseren Politikern, dass sie so lange immer wieder gewählt werden, dass Sie den Bankrott, den sie selbst verursacht haben miterleben dürfen.

über diese Grenze brauchen wir nicht zu diskutieren.. die ist von Kohl & Co schon 100fach überschritten worden.
es soll in zukunft eine grenze geben aber da gibt es auch schon wieder ausnahmen wo man die grenze überschreiten darf wie naturkatastrophen, spenden ins ausland usw.. und bisher gibt es wohl auch eine grenze aber die kaum beachtenswert ist

Gibt es nicht! Die können die Druckmaschinen laufen lassen in 200 km/h.
StefanMadre am 16. Juni 2009 10:23 Wenn die EZB das mitmacht! Was, wenn nicht?????
Die Grenze liegt da, wenn es unmöglich wird weitere Schulden aufzunehmen. Island hat ja gesehen, wie das geht...
das gibt doch ein DH
DH fuers einfache Googlen von "Staatsverschuldung Grenze"? Das sind einfach verdiente Punkte.
Ich hatte es wirklich unabhaengig von Dir gefunden, ehrlich!
ich glaube dir ;) hier geht es ja darum jemandem zu helfen,, und nicht darum, wer schneller ist ^^
.. aber in deisem fall war ich halt schneller :-P
Eben nicht. Ich hatte einen Schnelschuss hingelegt, meine Meinung durch Googeln ueberpruefen wollen und dabei den hervorragenden Link gefunden. Wenn man auf die Uhrzeit schaut, wird klar, dass ich meinen Beitrag urspruenglich eher abgeschickt hatte als Du.
Was ich in der ersten Version geschrieben hatte, kann ich nicht woertlich wieder geben, es ging aber um einen Hinweis darauf, dass es im Moment im Gespraech ist, eine solche Grenze im Grundgesetz zu verankern.