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gibt es die möglichkeit bei ebay ein gebot wieder zurückzuziehen ??

gefragt von suesszahnsuesszahn am 07.11.2007 um 6:56 Uhr

hallo kennt sich da wohl einer aus ??? möchte gerne ein gebot stonieren, geht das ???


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KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 7. November 2007 07:04
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Guten Morgen... Eine Gebot stornieren kannst du leider nicht. Aber wenn du die Auktion gewinnst, hast du die Möglichkeit, den Verkäufer zu bitten, dass er den unterlegenen Bieter (also den, den du mit deinem höheren gebot überboten hast) zu fragen, ob er den Artikel für sein Höchstgebot kaufen möchte. Wenn der verkäufer und der unterlegene Bieter zustimmt und sich einig werden, bist du aus dem Schneider.

Viel Glück!

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 7. November 2007 09:05

Gebote können unter bestimmten Bedingungen zurückgenommen werden.

Rücknahme erfolgt unter http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RetractBidShow

Kommentar von ronakii am 7. November 2007 11:01

Genau, dort stehst ganz genau.


anonym
beantwortet von mady01 am 7. November 2007 07:08
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Hallo, das wird schwierig werden.Hier mal ein Auszug von Ebay. Rücknahme eines Gebots

Die Abgabe eines Gebots oder eines Preisvorschlags ist grundsätzlich bindend. Indem Sie ein Gebot oder einen Preisvorschlag für einen Artikel abgeben, erklären Sie sich verbindlich bereit, den Artikel zu kaufen. Bevor Sie ein Gebot oder Preisvorschlag für einen Artikel abgeben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen und das Bewertungsprofil des Verkäufers ansehen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer alle Fragen, die Sie zu einem Artikel haben.

Die Rücknahme eines Gebots ist gemäß § 10 Abs. 7 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind.

Ein Gebot bzw. Preisvorschlag darf z.B. ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn

Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.

sich die Beschreibung eines Artikels nach Ihrer Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.

Es ist nicht zulässig Gebote bzw. Preisvorschläge zurückzunehmen, wenn

Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben.

Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können.

Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten.

Wenn Sie ein Gebot zurücknehmen, werden sämtliche Gebote gestrichen, die Sie auf den Artikel abgegeben haben. Möchten Sie also einen Gebotsfehler berichtigen, müssen Sie im Anschluss erneut ein Gebot auf den Artikel mit dem korrekten Gebotsbetrag abgeben.

Hinweis: Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie Gebot zurücknehmen. Hoffe es hilft ein wenig. Gruß mady_01


moluwo
beantwortet von moluwo am 7. November 2007 07:26
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Hallo! Wenn der Artikel den Du anbietest beschaedigt ist oder verloren gegangen ist, kannst Du das Angebot stornieren. Dann erhalten evtl. Bieter eine entsprechende Nachricht von Ebay. Die Option sollte man aber nur im Notfall und auch nur einmal anwenden, sonst entsteht der Verdacht des Betrugs, wenn Du dauernd Artikel aus diesem Grund zurueckziehst. Sieh es einfach als einmalige Notbremse. Die Option ist in "Mein Ebay" - Auktion zurueckziehen- oder so aehnlich eingebaut.


vampire
beantwortet von vampire am 7. November 2007 08:56
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Du kannst ein Gebot zurücknehmen, ist nur schwer zu finden. Geh mal bei ebay in die Hilfe und gib "Rücknahme eines Gebots" in die Suche. Gucke etwas tiefer in die Themen die dir vorgeschlagen werden als Suchergebnis (Punkt 8 oder 10 von oben), klicke auf "Rücknahme eines Gebots" und guck relativ unten, dort ist ein Link zum Formular zur Gebotsrücknahme (ebaynummer des Artikels bereithalten), dann sind das nur noch 3 Klicks.


Tinie
beantwortet von Tinie am 7. November 2007 10:33
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Ich würde versuchen dem Verkäufer eine E-Mail zu schicken, mit der Bitte, dein Gebot zu streichen.


anonym
beantwortet von Melanchen am 13. Februar 2009 16:13
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